Neuerungen und Gesetze Das ändert sich ab Oktober für die Verbraucher

Bonn · Es gibt höhere Auflagen für Spielzeugsicherheit und der Heckenschnitt ist wieder erlaubt: Im Oktober kommen auf Verbraucher wieder einige Änderungen und Neuerungen zu. Wir geben einen Überblick.

Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt werden. Und Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher vom kommenden Monat an umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Im Oktober treten wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft.

Mehr Transparenz bei Versicherungsprodukten

Versicherer müssen von Montag an (1. Oktober) schärfere Regeln beim Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind genauere Informationen erforderlich. Zwischen Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen. Provisionen sollen dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können. In den vergangenen Jahren nahmen Klagen zu, dass Verbrauchern wegen schlechter Beratung beim Vertrieb von Versicherungen großer Schaden entstanden sei.

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug

Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU vom 28. Oktober an deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Mehr Klarheit bei Kosten für Zahlungskonten

Vom 31. Oktober an müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

Heckenschnitt ist wieder erlaubt

Mit Beginn des Oktobers endet das bundesweite Verbot des Heckenschnitts. Zwischen dem 1. Mai und dem 30. September ist es Verboten, seine Hecken zu schneiden. Dieses Gesetz soll den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.

Änderung in der theoretischen Führerscheinprüfung

Der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung wird regelmäßig im April und Oktober aktualisiert. Für alle, die ihre Prüfung noch vor sich haben, sind diesmal 28 neue Fragen in den Fragenkatalog mit aufgenommen und 60 Fragen verändert worden.

Öffentliche Ausschreibungen auch elektronisch

Seit April 2016 müssen öffentliche Ausschreibungen grundsätzlich auch mit elektronischen Mitteln kommuniziert werden. Bis spätesten Oktober 2018 müssen alle Auftraggeber und Unternehmen vollständig auf die elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren umgestellt haben.

Höchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trat im vergangenen Jahr in Kraft. Im Rahmen dieses Gesetzes gibt es ab Oktober eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Das heißt, Arbeitnehmer die wie beispielsweise Zeitarbeiter in einer Arbeitnehmerüberlassung arbeiten, dürfen höchstens 18 Monate in dieser Überlassung bleiben. Danach gibt es dann die Chance beim jeweiligen Unternehmen einen Job zu bekommen. (Mit Material von dpa)

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