Vorsitzender des Stadtverbands Bildung und Erziehung Das sagt ein Bonner Bildungsexperte zum Fall Lünen

Bonn · Der mutmaßliche Täter von Lünen wird als "unbeschulbar“ dargestellt. Klaus Köther findet diesen Begriff unangebracht und falsch. Der Bonner Bildungsexperte sprach mit dem General-Anzeiger über den Vorfall in Lünen.

Bei extrem gewaltbereiten Jugendlichen wie dem 15-Jährigen in Lünen kursiert schnell der Begriff „unbeschulbar“. Gemeint ist: Dieser Jugendliche ist in einer normalen Regelschule untragbar. Klaus Köther, Vorsitzender des Bonner Stadtverbands Bildung und Erziehung (VBE), findet diesen Begriff unangebracht und falsch: „Egal, wie schwierig ein Schüler ist, haben wir in Deutschland von Rechts wegen die gesellschaftliche Pflicht, einen Schüler zu unterrichten.“

Die Frage ist: wie und wo? Köther, selbst Lehrer an einer Gesamtschule, sagt: „Es gibt Schüler, die in großen Bildungssystemen mit großen Lerngruppen nicht zurechtkommen.“ Es gebe, so Köther, „in ganz NRW vielleicht vier Schüler mit großem emotionalem Förderbedarf, die an einer Regelschule lernen. Die Regel ist, dass solche Schüler in Förderschulen mit kleineren Gruppen und intensiver Betreuung untergebracht werden.“

Laut Landeskriminalamt haben die Fälle von Gewalt an Schulen in NRW zwischen 2011 und 2016 um 30 Prozent abgenommen. Den Fall in Lünen nennt Köther „eine extreme Ausnahme“. Im NRW-Bildungssystem sei seit dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 mit 16 Toten ein „großer Maßnahmenkatalog“ aufgebaut worden, um „bei jedem Fall von Aggression zu reagieren: von der pädagogischen Intervention über Ordnungsmaßnahmen wie Verweise bis hin zu einem nahtlosen Zusammenspiel zwischen Schule und Polizei, falls es zu einer Extremtat kommt“.

Von stärkeren Kontrollmaßnahmen an Schulen hält Köther nichts: „Ich fände das sogar kontraproduktiv. Auch an meiner Bonner Schule habe ich es mit Schülern zu tun, die schwierig sind. Aber für diese Schüler wird die Schule in der Regel wie ein Schutzraum empfunden – wenn man da mit starken Repressionen arbeitet, dann kann das als behördliche Provokation empfunden werden.“

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