Nach Klage wegen Muskelkater Die skurrilsten Klagen und Urteile aus Deutschland

Bonn · Erst kürzlich klagte eine Kölnerin gegen ein Fitnessstudio, weil sie Muskelkater vom EMS-Training bekam. Die Klage wurde abgewiesen. Es kommt aber immer wieder zu ungewöhnlichen Fällen vor den deutschen Gerichten. Hier kommen zehn skurrile Klagen.

Für die Besucherin eines Studios, das Muskeltraining durch elektrische Impulse anbietet, gibt es kein Schmerzensgeld. Ein mehrtägiger Muskelkater in Verbindung mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen rechtfertige kein Schmerzensgeld, urteilten die Richter des Landgerichts Köln (AZ: 18 O 73/16). In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wiesen die Richter die Forderung nach 5500 Euro Schmerzensgeld zurück und stellten klar, dass es sich um eine Beeinträchtigung handele, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten und hinzunehmen sei.

Zudem habe ein Sachverständiger festgestellt, dass bei der Klägerin, trotz eines durch die elektrischen Impulse erhöhten Enzymwertes, keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand, erklärte das Gericht. Die von der Frau beanstandeten dauerhaften Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen seien nicht auf das EMS-Training zurückzuführen.

Ein wirklich ungewöhnlicher Sachverhalt, mit dem sich die Richter auseinander setzen mussten. Tatsächlich kommt es nicht nur in den USA zu unglaublichen Klagen und Urteilen. Auch die deutschen Gerichte haben einige Geschichten zu erzählen. Zehn Beispiele.

Arbeitsunfall durch Übermüdung

Ein Beamter schlief am Arbeitsplatz ein, fiel vom Stuhl und brach sich die Nase. Gilt diese Situation als Arbeitsunfall? Muss die Unfallversicherung des Arbeitgebers dafür aufkommen? Ja sie muss. Das urteilte ein Gericht in Deutschland. Der ausschlaggebende Grund: Der Beamte war durch seine Arbeit übermüdet.

Parkbank mit Splittern

Eine schwäbische Touristin verklagte die Kommune Oberammergau in Bayern auf 3000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie hatte sich in der Gemeinde auf eine Parkbank gesetzt und sich dadurch einen Splitter im Po zugezogen. Sie verlangt, dass die Kommune öfter die Bänke auf Splitter kontrollieren solle. Das Gericht gab ihr nicht Recht, da man den Mitarbeiter nicht ständige Sitzproben zumuten könne.

Keine Pommes auf dem Kreuzfahrtschiff

Apropos Urlaub: Wenn auf einem Kreuzfahrtschiff keine Pommes Frites serviert werden, ist das kein Grund für eine teilweise Erstattung des Reisepreises. Dies urteilte ein Hamburger Gericht. Es handelte sich um eine Nil-Kreuzfahrt. Da Kartoffeln in Ägypten nicht zu den landestypischen Beilagen gehören, bekamen die Kläger kein Recht zugesprochen.

Gäste akzeptieren

Auch im Hotel gibt es viele Möglichkeiten zu klagen. Urlaubern aus Düsseldorf passte es nicht, dass in ihrem Hotel in der Türkei 80 Prozent Russen entspannten. Sie klagten wegen des schlechten Benehmens der Touristen. Ein Gericht entschied, dass das angeblich schlechte Verhalten anderer Menschen ein subjektives Werturteil ist. Andere Gäste müssten akzeptiert werden.

Über die Hand gefahren

Wenn einem über die Hand gefahren wird, ist das sehr schmerzhaft und gefährlich. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob der Geschädigte gerade versuchte eine Radkappe zu klauen. Einem Mann wurden 74.000 Euro Arztkosten zugesprochen, weil ihm beim Anfahren mit dem Auto über die Hand gefahren wurde. Er hatte in diesem Moment die Radkappe des Wagens stehlen wollen. Das hatte der Fahrer aber nicht gesehen.

Über Hund gestolpert

Eine 61-jährige Frau aus Hamm verklagte eine Hundebesitzerin auf 15.000 Euro Schmerzensgeld. Sie wurde aber nicht, wie man vielleicht zunächst vermuten könnte, von dem Hund gebissen. Nein. Sie hatte den schlafenden Hund der Besitzerin übersehen, war gestolpert, gefallen und hatte sich am Knie verletzt. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klägerin Recht.

Mars Schuld an Diabetes

Ein Richter aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern hätte es eventuell besser wissen können: Er verklagte die Firma Mars mit der Begründung, dass deren Schokoriegel für seine Zuckerkrankheit verantwortlich seien. Er verlangte 5630 Euro Schmerzensgeld für die Behandlung und den Zahnersatz und 7159 Euro von Mars selbst. Dazu muss man sagen: Es aß täglich zwei Mars-Riegel und trank dazu einen Liter Coca-Cola. Die Klage wurde abgelehnt.

Miete zu niedrig

Ein Ehepaar kaufte im Jahr 2012 ein Mietshaus mit 21 Parteien in München. So weit so gut. Zwei Jahre später verklagte es aber die Hausverwaltung auf 350.000 Euro. Diese hatte von den Mietern nicht die höchstmögliche Miete eingefordert.

Flug zur Kreuzfahrt

Wenn der Flug zur gebuchten Kreuzfahrt ausfällt, geraten wahrscheinlich viele Urlauber unter Druck. Deswegen ist das Fliegen mit einem Privatjet aber nicht unbedingt gerechtfertigt. Vor allem nicht, wenn man vorab nicht nach günstigeren Alternativen Ausschau hält. Der Reiseveranstalter muss am Ende nicht für die Mietkosten aufkommen. Das entschied das Landgericht in Köln.

Meterdickes Eis ist Pflicht

Wofür der Reiseverantalter allerdings aufkommen muss ist, wenn er vorab für eine Kreuzfahrt durchs Polarmeer meterdickes Packeis verspricht. Andererseits entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass wenn am Ende zu viel Eis vorhanden ist und das Schiff feststeckt, ebenfalls der Reiseveranstalter zahlen muss. So bekamen Touristen aus Hamburg 30 Prozent Preisminderung nach ihrer Reise zugesprochen.

(Mit Material von epd)

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