Dokudrama "Gladbeck" Dreharbeiten zu Gladbecker Geiseldrama haben begonnen

Gladbeck · Am Montag haben die Dreharbeiten für das zweiteilige Doku-Drama „Gladbeck“ begonnen. Wie die ARD mitteilte, stehen unter anderem die Schauspieler Ulrich Noethen und Martin Wuttke vor der Kamera, um die Geschichte rund um den Banküberfall und die anschließende mehrtägige Geiselnahme zu verfilmen.

Drei Menschen starben, viele wurden verletzt. Die Öffentlichkeit nahm direkt am Geschehen teil. Die Verbrecher gaben auf der Flucht Interviews. Dafür hagelte es Kritik an den Medien, der Polizei und der Politik. Das Dokudrama "Gladbeck" soll die Ereignisse aus verschiedenen Blickwinkeln erzählen und wird unter anderem in Köln, Gladbeck und Bremen gedreht.

Die Vorfälle von 1988

Im August 1988 hatte der 31-jährige Hans-Dieter Rösner mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden mehrtägigen Flucht durch Deutschland und die Niederlande, bei der Degowski und Rösner mehrfach Geiseln nahmen, kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben.

Die Chronologie der Ereignisse:

Das Drama endete am 18. August nach 54 Stunden auf der A3 bei Bad Honnef. General-Anzeiger-Fotograf Holger Arndt erlebt den blutigen finalen Schußwechsel aus nächster Nähe:

Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und sitzen seitdem in Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen.

Medienkritik

Das Verhalten von Journalisten, die die Täter vor Ort während der Flucht interviewten, im Fluchtfahrzeug mitfuhren und durch ihre große Nähe zum Geschehen die Polizeiarbeit behinderten, entfachte eine intensive Debatte über Verantwortung und Grenzen des Journalismus. Dass den Verbrechern von den Medienvertretern auf diese Weise ein derartiges öffentliches Podium geboten wurde rief große Empörung hervor.

Einspruch gegen Verfilmung

Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner setzte sich bis zuletzt gegen die Verfilmung der Ereignisse von 1988 zur Wehr. Rösners Aachener Anwalt Rainer Dietz argumentierte, die geplante Verfilmung gefährde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft.

Der Anwalt von Ziegler Film, Christian Schertz, hatte jedoch darauf verwiesen, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele. Die Täter seien bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF.

(Karsten Lettau, mit Material von dpa)

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