Nach entlaufenem Serval in Eitorf Diese Regeln gelten für die Haltung exotischer Haustiere

Bonn · Exotische Tiere sind keine Seltenheit im heimischen Wohnzimmer und erfreuen sich nach wie großer Beliebtheit. Doch selbst wenn manche Tiere unter Schutz stehen, ist deren Anschaffung relativ problemlos. Wie kann das sein?

 (Symbolfoto)

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Rund 34 Millionen Haustiere leben bei uns im Lande. Laut "Statista" belegt Deutschland damit im europäischen Vergleich den zweiten Platz hinter Russland (Stand: 2017). Katzen und Hunde sind Schätzungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) zufolge nach wie vor die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Doch immer mehr Menschen entscheiden sich für die Haltung eines exotischen Tieres, dessen Anschaffung relativ problemlos und der Handel vielfach legal ist.

Die Bezeichnung exotisch, also fremdländisch, meint in diesem Zusammenhang Tiere, die nicht in der Natur Deutschlands beheimatet sind. Also beispielsweise ein Faultier oder eine Klapperschlange, die uns nicht so einfach vor die Füße laufen oder kriechen würden, aber sehr wohl beim Nachbarn nebenan im Wohnzimmer leben dürfen.

Aktuell gibt es auch in der Region einen Fall eines exotischen Haustiers, der für Aufsehen sorgt: Seit mindestens drei Wochen streift ein Serval durch das Gemeindegebiet von Eitorf. Nun wurde das Tier mit einer Lebendfalle gefangen.

Und im Sommer vergangenen Jahres war eine Giftschlange in Herne für mehrere Tage verschwunden.

Onlinehandel mit exotischen Säugetieren

Die Diplom-Biologin Sandra Altherr vom Umweltverband Pro Wildlife berichtet dem GA von einer Kollegin, die von 2011 bis 2015 verschiedene Onlineportale beobachtete, um herauszufinden, wie viele exotische Säugetiere dort angeboten worden sind.

Über diesen Zeitraum zählte sie 10.120 exotische Säugetiere, die 291 unterschiedlichen Arten angehörten und dort zum Verkauf standen. Darunter fielen allein 2409 Affen 54 verschiedener Arten. Und in den seltensten Fällen sind diese Tiere für die Privathaltung geeignet. Doch die Leute wollen etwas Besonderes besitzen. Altherr führt als Beispiel den Nacktmull, den Nasenbären oder den Quastenstachler an. Hinter letzterem Tier verbirgt sich übrigens ein Stachelschwein, dass eigentlich in Afrika und Asien beheimatet ist, in Deutschland aber als Haustier gehalten werden darf.

Was ist erlaubt und was nicht?

Doch wie kann es sein, dass ein Stachelschwein gekauft und anschließend zu Hause gehalten werden darf, ein Eichhörnchen aber beispielsweise nicht? Die Diplom-Biologin erklärt, dass es verboten sei, heimische, also in Deutschland beheimatete Tiere, einzufangen und als Haustiere zu halten. "Stattdessen plündern wir die Natur in anderen Ländern aus", so Altherr.

Die Ausfuhr bestimmter Arten aus ihren Herkunftsländern sowie deren Einfuhr in die Europäische Union sind nur teilweise geregelt. Manche Tierarten sind, obwohl sie in ihren Herkunftsländern geschützt sind, in Europa frei verkäuflich. Zudem müssen Tiere, die nicht unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht gemeldet werden. Das CITES regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten, doch es gibt immer wieder Fälle, bei denen geschützte Tiere ohne Herkunftsnachweis verkauft werden.

Wie viele exotische Tiere in Deutschland gehalten werden, ist nicht bekannt. Antje Schreiber vom ZZF Deutschland sagt, dass es etwa 800.000 Terrarien in Deutschland gebe (Stand 2017). Das mache einen Prozent aller Haushalte in Deutschland aus.

Landesregierung NRW verabschiedet Entwurf zu Gifttiergesetz

Exotische Tiere sind eine Sache, doch auch giftige Tiere werden in Deutschland als Haustier gehalten. Das tagelange Verschwinden einer Kobra in Herne hat in NRW eine Debatte über eine solche Haltung losgetreten. Ende November 2019 hat die Landesregierung daraufhin einen Entwurf für ein Gifttiergesetz verabschiedet.

Dieses Gesetz soll die Haltung von besonders giftigen Tieren verbieten und nur noch in Ausnahmen erlauben. Verboten werden sollen vor allem bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen, die nach einem Biss oder Stich zu einer unmittelbar tödlichen Gefahr für Menschen werden können.

Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes eines dieser Tiere hält, soll diese bei zuständigen Behörden anmelden und nachweisen, dass er in der Lage ist, ein solches Tier zu halten und außerdem eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Wer sich ein giftiges Tier neu anschafft, macht sich strafbar. Für Zoos, Hochschuleinrichtungen und gewerblichen Tierhandlungen soll die Haltung weiterhin erlaubt sein.

Der nächste Schritt, um ein solches Gesetz zu verabschieden, sei nun der Austausch mit kommunalen Verbänden.

In manchen Bundesländern ist sogar der Löwe erlaubt

In einigen Bundesländern gibt es eine solche sogenannte Gefahrtierverordnung bereits. Unter diese Verordnung fallen Tiere, die als zu gefährlich oder zu giftig gelten, um privat gehalten zu werden. In Hessen sind die Regelungen am strengsten. NRW ist noch eins der acht Bundesländer, die keine besonderen Schutzmaßnahmen für die Haltung von potentiell gefährlichen Tieren besitzt.

Bei der Anschaffung eines Haustieres sollten vor allem dessen Anforderungen im Vordergrund stehen, so Schreiber. Denn jedes Tier sei ein Individuum, dass natürlich auch unterschiedliche Bedürfnisse habe. Es kommt schnell vor, dass die Besitzer mit der Haltung der Tiere überfordert seien und sie im Endeffekt wieder abgegeben würden. Das erfolgt dann zu Lasten von regionalen Tierheimen und Auffangstationen, die meist selbst nicht auf die Haltung von exotischen Tieren ausgerichtet sind.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe fordertet seit Längerem einen Sachkundenachweis für die Haltung von gefährlichen und giftigen Tieren. Denn unabhängig davon, ob man eine Katze, einen Hund oder eine Eidechse halten möchte, sollte man sich im Vorfeld darüber bewusst sein, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann.

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