Einstellung am 4. Mai? Entscheidende Woche im Loveparade-Prozess

Duisburg · Der Loveparade-Prozess könnte demnächst eingestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen liegen vor. In wenigen Tagen will das Landgericht Duisburg eine Entscheidung treffen. Bei einer Einstellung ginge einer der aufwendigsten Prozesse ohne Urteil zu Ende.

  Kerzen brennen an der Unglücksstelle der Loveparade 2010.

Kerzen brennen an der Unglücksstelle der Loveparade 2010.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Fast zehn Jahre ist es her, dass junge Menschen zur Loveparade nach Duisburg fuhren, um Spaß zu haben, zu feiern, ihr Leben zu genießen. 21 von ihnen sahen ihr Zuhause nie wieder. Sie starben im Juli 2010 auf grauenvolle Weise, als das Gedränge am einzigen Zu- und Abgang zum Partygelände zu groß wurde. Hunderte wurden verletzt und blieben für lange Zeit traumatisiert. Wie konnte es dazu kommen? Und wer ist dafür verantwortlich?

Ein Mammut-Strafprozess gegen zehn Beteiligte begann erst vor knapp zweieinhalb Jahren. Nach 183 Verhandlungstagen in einem großen Kongresssaal in Düsseldorf steht er jetzt vor dem endgültigen Ende, wahrscheinlich durch eine vom Landgericht Duisburg vor drei Wochen vorgeschlagene Einstellung. Staatsanwaltschaft und die verbliebenen drei Angeklagten haben bereits zugestimmt. Noch bis Dienstag haben die 42 Nebenkläger Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Mehrere haben bereits angekündigt, gegen die Einstellung zu sein. Ihre Zustimmung ist allerdings rechtlich nicht erforderlich.

Am Mittwoch will sich das Gericht zusammen mit den Schöffen erneut beraten. „Das Gericht wird sich die Argumentation von allen Nebenklage-Vertretern nochmal vor Augen führen und überprüfen, ob sich dadurch an der Ankündigung, den Prozess einstellen zu wollen, etwas ändert“, sagt Gerichtssprecher Matthias Breidenstein.

Der nächste Hauptverhandlungstermin ist für den 4. Mai angesetzt. Wird der Termin nicht verschoben und bleibt das Gericht bei seiner Ansicht, wird der Loveparade-Prozess also möglicherweise am 4. Mai 2020 mit der Verkündung des Einstellungsbeschlusses enden. Solch ein Beschluss wäre unanfechtbar. Einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit ginge damit ohne ein Urteil zu Ende. Für diesen Fall hat die Kammer schon angekündigt, ihre Erkenntnisse aus dem Verfahren noch vorzutragen zu wollen.

Coronavirus sprengte Zeitplan

Der Prozess hatte im Dezember 2017 zunächst gegen zehn Beschuldigte begonnen. Vier leitenden Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg warf die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Von schweren Planungsfehlern war die Rede. Die Verfahren gegen die städtischen Mitarbeiter und einen Lopavent-Beschäftigten wurden im Februar 2019 wegen vermutlich geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt. Bei den drei verbliebenen Beschuldigten stand damals eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum. Sie lehnten ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Motivation angegeben.

Für die übrigen drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Das Gericht verlängerte die Unterbrechung später bis auf weiteres, weil einige Angeklagte, Schöffen und Ergänzungsschöffen zu Corona-Risikogruppen gehörten.

Tage später schlug das Gericht vor, den Prozess ganz einzustellen. Vor allem wegen der Corona-Pandemie sei nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden könne. Für den Fall einer Fortsetzung sah das Gericht erhebliche Einschränkungen wie etwa eine Begrenzung der täglichen Sitzungsdauer. Hinzu kommt die bevorstehende absolute Verjährung für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung, die nach zehn Jahren mit Ablauf des 27. Juli eintritt. Wegen dieser zeitlichen Beschränkung bestehe nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den Sachverhalt „verurteilungsreif“ aufzuklären, so das Gericht.

Als nächstes stand eigentlich die Einführung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach auf dem Programm. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor. Das Gericht betonte nun, dass die Kammer die Ergebnisse in ihre Überlegungen zu einer Einstellung einbezogen habe. Außerdem habe der Gutachter dem Gericht erklärt, dass sich durch die Hauptverhandlung keine wesentlichen Änderungen seiner Einschätzungen ergeben hätten.

Sollte auch der 4. Mai abgesagt werden, muss laut Breidenstein die Corona-bedingte Unterbrechung der Hauptverhandlung spätestens am 8. Juni enden. Dies sei der letztmögliche Termin für eine Verhandlung. Ansonsten würde der Prozess „platzen“, das heißt, ohne irgendein Ergebnis einfach enden. Theoretisch müsste er dann erneut beginnen.

(dpa)
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