Prozess in Offenburg Ex-Heimkind streitet vor Gericht gegen Unterhalt für Mutter

Offenburg · Ihre Mutter gab sie früh in ein Heim und kümmerte sich nicht weiter um sie. Nun soll die Tochter trotzdem dafür zahlen, dass die Mutter in einem Pflegeheim versorgt wird. Die wehrt sich vor Gericht.

 Akten auf einem Richtertisch. Die Klägerin wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen.

Akten auf einem Richtertisch. Die Klägerin wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen.

Foto: Volker Hartmann

Vor dem Familiengericht Offenburg geht ein Verfahren um Geldforderungen der Behörden an ein ehemaliges Heimkind in die möglicherweise letzte Runde. Die heute 55-Jährige aus dem hessischen Rodgau wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen.

Das Landratsamt Ortenaukreis erhebt entsprechende Ansprüche. Die Frau argumentiert, ihre Mutter habe sie kurz nach der Geburt weggegeben, sie sei daher im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut keinen Kontakt zur Mutter gehabt.

Nach Angaben des Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, liegt ein Vergleichsvorschlag des Gerichts (Az.: 4 F 142/17) vor. Heute wollen er und seine Mandantin vor Gericht bekanntgeben, ob sie den Vorschlag annehmen. Demnach würde seine Mandantin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlen.

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