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Friseur, Paketbotin und Kellner: Wem gebe ich eigentlich wie viel Trinkgeld?

Egal ob im Restaurant oder wenn der Pizzabote vor der Tür steht: Viele Menschen fragen sich, ob und in welchem Umfang ein Trinkgeld angemessen ist. Welchen Dienstleistern oder Mitarbeitern sollte man eigentlich Trinkgeld geben? Fest steht laut Verbraucherzentrale Bayern, dass es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt. Es gehört jedoch in manchen Situationen zum guten Ton ein kleines Trinkgeld zu geben. Damit kann man der Person seinen Respekt vor ihrer Arbeit zeigen, sagt die Deutsche-Knigge-Gesellschaft. dabei ist zu beachten, dass z.B. Beamte, Postboten oder Schaffner gar kein Trinkgeld annehmen dürfen.

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