Für Selbstständigkeit brauchen Zahntechniker den Meister

Münster · Zahntechniker brauchen auch künftig einen Meister, um sich selbstständig machen zu können. Der Meisterzwang in dem Beruf sei verfassungsgemäß, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte ein 40 Jahre alter Mann, der das Unternehmen seines Vaters übernehmen wollte, aber keinen Meister hatte. Ohne Erfolg. Anders als in anderen Handwerksberufen könne bei Zahntechnikern nicht auf den Meistertitel verzichtet werden, entschied das Gericht (Az.: 4 A 1113/13).

Die von Zahntechnikern gefertigten Arbeiten blieben in der Regel auf Dauer im Körper der Patienten. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei es deshalb erforderlich, dass nur Personen mit einem Meisterbrief den Beruf selbstständig ausübten. Unerheblich sei, dass laut dem Kläger viele in Deutschland verwendete zahntechnische Produkte aus dem Ausland kämen und dort nicht von einem Meister gefertigt würden.

Derzeit braucht es laut dem Zentralverband des deutschen Handwerks in über 50 Handwerksberufen keinen Meister mehr für die Selbstständigkeit - darunter sind etwa der Fliesenleger oder der Parkettleger. Das ist etwas weniger als die Hälfte aller Ausbildungsberufe im Handwerk.