Maden in der Suppe und Gammelfleisch Gastronom in Detmold zu Geldstrafe verurteilt

DETMOLD · Ein 54 Jahre alter Gastronom wurde am Freitag in Detmold zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richterin hatte er wiederholt gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen.

 Ein Gast fand in seiner Fischsuppe Maden (Symbolfoto).

Ein Gast fand in seiner Fischsuppe Maden (Symbolfoto).

Foto: dpa

Maden in der Suppe, Gammelfleisch im Kühlhaus - und nicht die Spur von Problembewusstsein: Ein 54 Jahre alter Betreiber eines Restaurants in Detmold ist vom Amtsgericht am Freitag zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richterin hatte er wiederholt gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen. Im Juni hatte ein Gast die Lebensmittelaufsicht des Kreises Lippe eingeschaltet. In der Fischsuppe schwamm eine Made. Die Geldstrafe ist aufgeteilt in 160 Tagessätzen zu 45 Euro.

Die Behörde war da allerdings schon seit November 2017 mit dem Betrieb befasst, der in unmittelbarer Nähe des im Sommer stark frequentierten Freilichtmuseums Detmold liegt. Bereits mehrfach zuvor waren bei Kontrollen unhaltbare hygienische Zustände in Küche und Lagerräumen festgestellt worden. Dazu gehörten starke Verunreinigungen mit Lebensmittel- und Fettresten an Wänden und Böden sowie am Kochgeschirr. Zum Teil standen Tiefkühlwaren Zentimeter hoch in Auftauflüssigkeit. Mehrfach mussten nach dem Kontrollen Lebensmittel vernichtet werden. Trotz der Verhängung von Bußgeldern habe der Angeklagte nicht nachhaltig für ein dauerhaftes Abstellen der Mängel gesorgt. „Es war ihnen egal“, stellte die Richterin fest.

Kurz vor dem Prozess hat die Lebensmittelüberwachung den Betrieb stillgelegt. Der Gastronom will, wie er im Prozess sagte, nach erfolgter Renovierung weitermachen.

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