Wildgans in Emmerich Erster Geflügelpest-Fall in NRW bestätigt

Emmerich · Nach dem Nachweis der Geflügelpest in Norddeutschland und den Niederlanden waren die Behörden in NRW schon seit Wochen alarmiert. Jetzt ist bei dem ersten toten Wildvogel in NRW das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen worden.

 In NRW wurde nun der erste Fall von Geflügelpest bestätigt (Symbolfoto)

In NRW wurde nun der erste Fall von Geflügelpest bestätigt (Symbolfoto)

Foto: dpa/Stefan Sauer

Die bereits seit Ende Oktober in Norddeutschland nachgewiesene Geflügelpest hat jetzt auch Nordrhein-Westfalen erreicht. Bei einer am Deich in Emmerich am Rhein tot aufgefundenen Wildgans sei festgestellt worden, dass diese an Geflügelpest verendet sei, berichtete der Kreis Kleve am Donnerstag. Es handele sich um den ersten amtlich bestätigten Fall bei einem Wildvogel in Nordrhein-Westfalen. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet.

Die Veterinärexperten des Kreises verzichteten laut der Mitteilung auf das Einrichten von Schutzzonen um den Fundort, weil er sich in einem Gebiet ohne hohe Geflügeldichte befindet. Die Lage werde aber weiterhin intensiv beobachtet. Bei einer weiteren Ausbreitung müsse damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werde, hieß es weiter.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium mahnte die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit. „Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, teilte das Ministerium mit. Eine Aufstallpflicht werde noch nicht angeordnet. Derzeit stehe in NRW noch die Prävention im Vordergrund. Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich, betonte das Ministerium. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel könne eine Ansteckung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Die Halter seien unter anderem aufgerufen, ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern. Auch dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang hätten. Futter und Einstreu müssten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Das Ministerium rief Bürger auf, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Bei Hühnern und Puten werden nach Angaben des Ministeriums die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. In Deutschland sind seit Ende Oktober zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in den Niederlanden wurde die Erkrankung schon nachgewiesen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Sprengstoff Feuerwerk
Kommentar zu Verboten Sprengstoff Feuerwerk