Bremen Gericht bestätigt Kopftuchverbot im Fitnessstudio

Bremen · Ein Fitnessstudio kündigte den Vertrag mit einer Kundin, weil diese beim Sport ein Kopftuch trug. Zu Recht, entschied das Landgericht Bremen in zweiter Instanz. Das Verbot habe keinen religiösen Hintergrund.

Fitnessstudio. Symbolfoto: dpa

Ein Fitnessstudio darf das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das hat das Landgericht Bremen in zweiter Instanz entschieden. Eine Frau hatte gegen die Betreiberin eines Sportstudios geklagt, weil sie sich diskriminiert gefühlt hatte.

Das Studio hatte den Vertrag mit der Klägerin gekündigt, weil diese während des Trainings ein Kopftuch getragen hatte. Der Vertrag untersage jedoch das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Studio, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Das Amtsgericht wies die Klage der Frau im vergangenen Jahr ab, das Landgericht bestätigte die Entscheidung nun. Das Kopftuchverbot im Sportstudio habe keinen religiösen Hintergrund, sondern solle Verletzungen beim Training an den Fitnessgeräten verhindern, hieß es zur Begründung. Eine Revision ist nicht möglich.