Airbnb-Angebot Gericht billigt Kündigung für Mieter

BERLIN · Wer seine Wohnung gegen den Willen des Vermieters über die Website Airbnb an Touristen vermietet, riskiert die fristlose Kündigung. Das sei vertragswidrig, entschied das Landgericht Berlin.

Werde die Wohnung trotz einer Abmahnung weiter im Netz angeboten, dürfe der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen. Es komme dabei nicht darauf an, ob tatsächlich auch ein Tourist in der Wohnung übernachtet. Der Mieter schützt sich demnach auch nicht damit, dass er jemand anderes auf der Website als Gastgeber nennt.

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, beruft sich die Kammer auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Bei Airbnb bieten Privatleute Zimmer und Wohnungen an. Ähnliche Portale sind 9flats und Wimdu.

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