Gericht: Fern-Uni Hagen darf keine Grundgebühr kassieren

Münster/Hagen · Die Fern-Universität Hagen darf von ihren Studenten keine Grundgebühr mehr kassieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden. Seit 2013 mussten Studierende der Fern-Hochschule pro Semester 50 Euro zahlen - und zwar unabhängig davon, ob sie in dem Semester überhaupt Kurse in Anspruch nehmen oder nicht, wie das Gericht mitteilte. Mit dem Geld wollte die Hochschule die Kosten für Studienmaterial und den Betrieb ihrer Standorte decken. Die Kursgebühren, die auch nach dem Urteil weiter erhoben werden dürfen, waren im Gegenzug gesenkt worden.

Das Hochschulabgabengesetz NRW sehe jedoch eine Grundgebühr für das Vorhalten von Hochschulinfrastruktur nicht vor, begründeten die Richter und bestätigten damit mehrere erstinstanzliche Entscheidungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort