Gericht: NRW darf Größe von Pflegeeinrichtungen begrenzen

Düsseldorf/Aachen · Das Land Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil die Größe von stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich auf 80 Plätze deckeln. Diese Norm sei verfassungsgemäß und verhältnismäßig, stellten die Richter nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen am Montag fest. Ein Investor hatte versucht, auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen, wie das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am Montag mitteilte. Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist zugelassen.

 Die Ministerin für Gesundheit in NRW, Barbara Steffens (Grüne).

Die Ministerin für Gesundheit in NRW, Barbara Steffens (Grüne).

Foto: Maja Hitij/Archiv

Die pflegepolitische Entscheidung des Gesetzgebers, alte Menschen in dezentralen, überschaubaren Einrichtungen unterzubringen, rechtfertige den Eingriff in die Berufsausübung, stellten die Richter fest. Die Begrenzung auf 80 Plätze sei auch keine Verletzung des Eigentumsrechts, da das Gebäude in einem sozialen Bezug stehe und eine soziale Funktion erfülle.

"Das Gericht hat die Pflegepolitik des Landes bestätigt, die auf Pflegeeinrichtungen mit überschaubarer Größe und einem Standort möglichst in gewachsenen Stadtvierteln mit Anbindung an das Wohnumfeld setzt", stellte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) laut Mitteilung fest. Kommunen müssten dem Ministerium seit Mitte 2016 jede geplante Ausnahme vorlegen.

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