Gericht rügt Stadt Düsseldorf: Auto zu Unrecht abgeschleppt

Düsseldorf · Richterschelte für die Stadt Düsseldorf: Die Praxis der Landeshauptstadt, stillgelegte Autos abschleppen zu lassen, sei rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mitgeteilt (Az.: 5 A 1467/16). Wenn das Auto niemanden behindere, sei es der Verwaltung zuzumuten, den Halter zu ermitteln und zu warnen. Der am Auto angebrachte Aufkleber mit Frist und Warnhinweis reiche nicht aus.

Im konkreten Fall war das Auto auf dem Seitenstreifen einer Straße ordnungsgemäß geparkt. Es wurde von der Polizei amtlich stillgelegt, weil der Halter den Versicherungsschutz verloren hatte. Die Polizei kratzte die Siegel von den Nummernschildern und klebte den Aufkleber mit der Aufforderung auf, den Wagen innerhalb von fünf Tagen zu entfernen.

Das alles spielte sich zur Urlaubszeit im August 2015 ab. Sechs Tage nach Ablauf der Frist wurde der Wagen tatsächlich abgeschleppt. Die Stadtverwaltung verlangte dann 175 Euro vom Halter. Der zog dagegen vor Gericht - mit Erfolg.

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