Gericht: Schüleraufenthalt auf US-Militärbasis zumutbar
Düsseldorf · Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler nicht deswegen unzumutbar, weil sie auf einer US-Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt und der Klage einer Familie aus Ingolstadt in Bayern wenig Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Die Kläger hätten bislang nicht schlüssig vorgetragen, warum es sich bei der Gastfamilie um keine Durchschnittsfamilie handele, wie es vereinbart gewesen sei.
Das Gericht will am 18. Dezember einen Beschluss in der Sache verkünden. Der Vater des Schülers hatte den geplanten Aufenthalt seines damals 16-jährigen Sohnes storniert, nachdem er herausbekommen hatte, dass dessen Gastfamilie auf der US-Basis Fairchild im Bundesstaat Washington lebt. Nun streitet er sich mit dem Düsseldorfer Anbieter des Auslandsaufenthalts um 6600 Euro.