Gericht: Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

Düsseldorf · Ein verurteilter Steuerhinterzieher ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als Privatpilot nicht geeignet. Mit dem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil wies das Gericht die Klage des Hobbypiloten gegen eine Entscheidung der Bezirksregierung ab. (Az.: 6 K 7615/16)

Der Kläger hat zwar einen Pilotenschein, darf aber nun trotzdem nicht fliegen. Die Richter meinten, die Sicherheit des Luftverkehrs sei ein "sehr hohes Rechtsgut" und empfindlich etwa für Sabotage oder Terroranschläge. Zuverlässig im Sinne der Luftsicherheit sei nur, wer so viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte. Bestünden auch nur geringe Zweifel daran, dass etwa ein Privatpilot diesen Anforderungen genüge, sei er unzuverlässig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der vom Amtsgericht Darmstadt verurteilte Unternehmer hatte die Strafe von 168 000 Euro gezahlt und den Steuerschaden beglichen.

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