Angehörige gegen Lufthansa Gericht weist Klage im Germanwings-Prozess ab

Essen · Fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen hat das Landgericht Essen das Urteil gesprochen: Die Klagen von acht Hinterbliebenen gegen die Lufthansa wurden abgewiesen.

 Eine Schleife mit der Flugnummer 4U9525 und dem Datum des Absturzes am 24. März 2015 steht auf der Gedenkstätte auf dem Waldfriedhof in Haltern am See.

Eine Schleife mit der Flugnummer 4U9525 und dem Datum des Absturzes am 24. März 2015 steht auf der Gedenkstätte auf dem Waldfriedhof in Haltern am See.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Lufthansa AG muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes von März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Essen hat am Mittwoch die Klagen von acht Angehörigen abgewiesen.

Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Mann überhaupt flugfähig war, jedoch nicht die Lufthansa oder die ebenfalls beklagte Flugschule in den USA verantwortlich. „Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe“, sagte Richter Lars Theissen.

(dpa)
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