Eindämmung resistenter Keime Gesundheitsvorsorge: EU will weniger Antibiotika in Ställen

Brüssel · Antibiotikaresistente Keime werden zu einer wachsenden Gefahr. Um diese einzudämmen, sollen Bauern ihren Tieren seltener die Arzneimittel verabreichen dürfen.

 Schweine in einem Mastbetrieb in Tappendorf. Europäische Bauern sollen ihren Tieren künftig viel seltener Antibiotika verabreichen dürfen.

Schweine in einem Mastbetrieb in Tappendorf. Europäische Bauern sollen ihren Tieren künftig viel seltener Antibiotika verabreichen dürfen.

Foto: Carsten Rehder

Europäische Bauern sollen ihren Tieren künftig viel seltener Antibiotika verabreichen dürfen. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder geeinigt. Ziel ist die Eindämmung gefährlicher resistenter Keime im Essen, wie das Europaparlament mitteilte.

Bestimmte Antibiotika sollen nur noch bei Menschen und gar nicht mehr bei Tieren eingesetzt werden, um für den Notfall wirksame Arzneien in Reserve zu haben.

Resistenzen entstehen, wenn antibakterielle Arzneien zu oft oder nicht sachgemäß eingesetzt werden: Die Keime passen sich durch Mutation an, so dass ihnen die Medikamente nichts mehr anhaben können. "Die Antibiotika-Resistenz ist ein echtes Damoklesschwert, das unsere Gesundheitsversorgung ins Mittelalter zurückversetzen könnte", warnte die Unterhändlerin des Europaparlaments, Françoise Grossetête.

Künftig sollen dem Kompromiss zufolge die hochwirksamen Arzneien nicht mehr einfach zur Vorbeugung allen Tieren verabreicht werden dürfen. Solche Prophylaxe ohne Krankheitsanzeichen soll es nur noch bei einzelnen Tieren geben, sofern ein Tierarzt ein hohes Ansteckungsrisiko feststellt. Wenn nur ein Tier Symptome einer Krankheit zeigt, sollen Artgenossen nur dann mit Antibiotika behandelt werden, wenn es keine Alternative gibt.

Darüber hinaus will die EU auch bei importierten Lebensmitteln die Vorgabe durchsetzen, dass Antibiotika nicht zur Wachstumssteigerung eingesetzt werden dürfen. Zudem will sie die Entwicklung neuer Antibiotika unterstützen. Die Einigung der Unterhändler wird nun zunächst dem Umweltausschuss des Parlaments und dem Rat der Mitgliedsländer zur Abstimmung vorgelegt.

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