Hans-Jürgen Rösner Gladbecker Geiselgangster will keine Verfilmung

Aachen · Der seit langem inhaftierte Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner will einen TV-Film über das Gladbecker Geiseldrama verhindern und notfalls auch klagen.

Die Verfilmung könne nach einer Entlassung die Resozialisierung Rösners gefährden, stellte dessen Anwalt Rainer Dietz am Dienstag fest und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem stelle der Film eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht dar. Rösner sitzt in der JVA Aachen. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über den geplanten ARD-Zweiteiler und Rösners Klage berichtet.

Im August 1988 hielt das Geiseldrama von Gladbeck Deutschland drei Tage lang in Atem. Nach einem aus dem Ruder gelaufenen Bankraub starben in dem beispiellosen Drama, das sich quer durch die Republik zog, drei Menschen. Nach insgesamt 27 Jahren Haft zeichnet sich für Rösner noch kein Entlassungstermin ab.

Das Gladbecker Geiseldrama gehöre zu den spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte, betonte in Berlin die Produktionsfirma Ziegler Film mit Hinweis auf die Einschätzung ihres Anwalts Christian Schertz. Es habe sich ins kollektive Gedächtnis eingebrannt. „Insofern sind die Täter bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssen von daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF“, stellte Schertz demnach fest.

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