Härtefallklausel für Amok-Opfer von Münster

Düsseldorf · Die Opfer der Amokfahrt von Münster können über eine Härtefallklausel Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz enthalten. Das stellte die nordrhein-westfälische Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz am Donnerstag in Düsseldorf klar.

 Trauerkerzen und Blumen vor dem Unglücksort, der Gaststätte "Großer Kiepenkerl".

Trauerkerzen und Blumen vor dem Unglücksort, der Gaststätte "Großer Kiepenkerl".

Foto: Friso Gentsch

Die Härtefallklausel sei notwendig, weil das Gesetz Gewalttaten, die mithilfe von Kraftfahrzeugen begangen werden, eigentlich nicht einbeziehe, erklärte die frühere Generalstaatsanwältin. Dies habe sich bereits 2016 beim Terroranschlag mit einem Lastwagen auf einem Berliner Weihnachtsmarkt als Problem erwiesen. Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden bei den Landschaftsverbänden gestellt.

Die Opferschutzbeauftragte kündigte an, allen Menschen, die von der Münsteraner Amokfahrt betroffen sind, ein Gespräch anzubieten. Bislang habe sie etwa 50 Verletzte, Angehörige und andere Hilfesuchende auf ihrer Liste.

Am vergangenen Samstag war der 48 Jahre Jens R. mit einem Campingbus in der Innenstadt von Münster in eine Menschenmenge gefahren und hatte sich anschließend erschossen. Eine 51-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann starben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

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