Haftstrafe für Misshandlung autistischer Kinder beantragt

Düsseldorf · Für die Misshandlung autistischer Kinder in einer evangelischen Jugendhilfe-Einrichtung hat der Staatsanwalt bis zu vier Jahre Haft gefordert. Die Strafe soll für eine ehemalige Gruppenleiterin fällig werden, zudem ein fünf Jahre dauerndes Berufsverbot. Der mitangeklagte Ehemann der Frau soll für zwei Jahre ohne Bewährung hinter Gitter. Gegen ihn soll ebenfalls ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt werden. Eine 43-jährige Betreuerin soll nach dem Willen des Staatsanwalts zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden.

 Eine Statue der Justitia.

Eine Statue der Justitia.

Foto: David Ebener/Archiv

Wegen der langen Verfahrensdauer - die Vorwürfe reichen zehn Jahre zurück - beantragte der Staatsanwalt, jeweils sechs Monate der Strafe als verbüßt zu betrachten. Das Urteil in dem bereits seit acht Monaten dauernden Prozess ist für den 4. April geplant.

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