Kindsmörder Hessen muss Gäfgen Entschädigung wegen Folterdrohung zahlen

Frankfurt · Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Mittwoch - zehn Jahre nach Gäfgens Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler - in zweiter Instanz entschieden.

 Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

Foto: dpa
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