Kindsmörder Hessen muss Gäfgen Entschädigung wegen Folterdrohung zahlen

Frankfurt · Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör endgültig eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Mittwoch - zehn Jahre nach Gäfgens Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler - in zweiter Instanz entschieden.

 Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

Foto: dpa

Es wies damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Polizei hatte Gäfgen im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des entführten Jungen zu erfahren. Das Frankfurter Landgericht hatte im August 2011 entschieden, dass das Land dem verurteilten Kindsmörder deshalb wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen bezahlen muss. Gegen diese Entscheidung war das Land in Berufung gegangen.

Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützen müssen. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist.

Gäfgen war 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die Schwere der Schuld fest.

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