Germanwings-Absturz Hinterbliebene fordern höheres Schmerzensgeld

Essen · Beim Absturz einer Germanwings-Maschine vor rund fünf Jahren starben alle 150 Insassen. Jetzt verhandelt das Essener Landgericht erstmals über Schmerzensgeldklagen von Hinterbliebenen.

 Kerzen für die 18 Opfer leuchten an der Gedenkstätte vor dem Joseph-König-Gymnasium.

Kerzen für die 18 Opfer leuchten an der Gedenkstätte vor dem Joseph-König-Gymnasium.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Beim ersten Schmerzensgeld-Prozess um den Absturz einer Germanwings-Maschine vor rund fünf Jahren hat es beim Auftakt am Mittwoch am Essener Landgericht keine Entscheidung gegeben. Verhandelt wurden die Klagen von Angehörigen der Opfer gegen die Lufthansa und gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA. Sie fordern höhere Schmerzensgeldzahlungen als bereits geleistet. Wie es mit dem Prozess weitergeht, wollen die Essener Richter am 1. Juli 2020 verkünden. Die Anwälte haben bis Anfang Juni Zeit, ihre Argumente weiter zu untermauern.

Das Gericht signalisierte, dass möglicherweise kein Anspruch bestehe. Die von den Klägern angeführte medizinische Überwachungspflicht könne auch eine staatliche Aufgabe gewesen sein, hieß es. In diesem Fall wäre die Lufthansa der falsche Adressat der Klagen.

Die Vertreter der Lufthansa betonten vor Gericht, dass dem Unternehmen aufgrund der Schweigepflicht der Ärzte frühere gesundheitliche Probleme des Copiloten nicht bekannt gewesen seien. „Das so ein Unglück passiert, war in keinster Weise vorhersehbar“, so Anwalt Rainer Büsken.

Der den Ermittlungen zufolge psychisch kranke Copilot soll den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg gesteuert haben. Dabei kamen auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums in Haltern am See im Kreis Recklinghausen ums Leben.

(dpa/lnw)
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