"Hitlergruß-Prozess" gegen Meese vertagt

Kassel · Der "Hitlergruß-Prozess" gegen den Skandalkünstler Jonathan Meese ist auf den 29. Juli vertagt worden. Die Anwälte des 43-Jährigen stellten am Donnerstagabend einen zweiten Befangenheitsantrag, über den das Amtsgericht Kassel nun entscheiden muss.

Meese hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, den verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben, zugleich aber deutlich gemacht, dass er Teil einer Kunstaktion gewesen sei. "Es handelt sich um eine Performance", betonte der 43-Jährige.

In der Verhandlung wurde auch ein 90-minütiges Video über den Auftritt an der Kasseler Universität vom Juni 2012 gezeigt, bei dem Meese die "Diktatur der Kunst" gefordert und zweimal den Arm zu der Geste gehoben hatte.

Zum zweiten Befangenheitsantrag kam es, nachdem den ersten gegen die Vorsitzende Richterin ein zweiter Richter zurückgewiesen hatte. Dieser hatte nach Angaben der Verteidigung bei der Begrüßung im Gerichtssaal zwar den Anwälten die Hand gegeben, Meeses Handschlag aber verweigert. "Das war grob unsachlich", sagte ein Anwalt.

Meese, der als eine der provokantesten Figuren der gegenwärtigen Kunstszene in Deutschland gilt, wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Auch in Mannheim wird gegen Meese ermittelt, weil er bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert hatte.

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