Ratgeber Was tue ich, wenn mein Auto von Hochwasser betroffen ist?

Bonn · Starkregen und Hochwasser an Ahr und Erft haben zahlreiche Autos wie Spielzeuge durch die Gegend gewirbelt. Jetzt stehen sie am Straßenrand oder auf Feldern, teils auf der Seite oder kopfüber. Was machen Autobesitzer sinnvollerweise?

 Wirtschaftlicher Totalschaden: Im rheinland-pfälzischen Schuld liegt ein zerstörtes Auto in der Ahr.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Im rheinland-pfälzischen Schuld liegt ein zerstörtes Auto in der Ahr.

Foto: dpa/Thomas Frey

„Wenn das Wasser den Türrahmen des Autos erreicht hatte, sollte der Fahrer auf keinen Fall versuchen, das Fahrzeug wieder zu starten“, rät ADAC-Sprecherin Katharina Lucà. Die Gefahr von Folgeschäden sei zu groß. Man könne versuchen, das Auto an einen trockenen Ort zu schieben oder es in die Werkstatt abschleppen zu lassen. Wenn möglich, sollten Batterien abgeklemmt werden. Bei Elektrofahrzeugen sei die Gefahr eines Stromschlags nicht größer als bei Verbrennern, da alle Stecker und Kontakte wasserdicht geschützt seien.

Wirtschaftlicher Totalschaden bei Wasser auf Fensterhöhe

Wie groß der Schaden sei, hänge davon ab, wie hoch das Wasser am Fahrzeug gekommen sei: Als Faustformel lasse sich festhalten, dass viel für einen wirtschaftlichen Totalschaden spreche, wenn das Wasser den unteren Rand der Fensterscheibe erreicht hatte, so Lucà. Die Wahrscheinlichkeit, dass elektrische und elektronische Bauteile einschließlich der Kabelbäume beschädigt wurden, sei hoch. Außerdem könne Wasser in Motor und Getriebe eingedrungen sein.

Wenn das Wasser über der Türschwelle oder im Innenraum gewesen sei, seien Schäden sehr wahrscheinlich. Alle Funktionsbauteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, sollten  in der Werkstatt überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Schmutz unter den Bodenbelägen und Dämmmatten lassen sich normalerweise mit einem Sprüh- oder Nasssauger nicht entfernen. In aller Regel müssten diese Teile ersetzt werden. Auch Tür- und Seitenverkleidungen sollten entfernt werden, um Hohlräume und das Innere der Türschweller auf Nässe und Verschmutzung durch Schlamm zu kontrollieren.

Schäden mit der Handykamera dokumentieren

„Betroffene sollten den entstandenen Schaden an ihrem Auto zum Beispiel mit einer Handykamera dokumentieren und sich dann so schnell wie möglich bei ihrem Versicherer melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen“, sagt Christian Siemens, Sprecher des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Hier sollen die Autoeigentümer dann auch erfahren, ob Versicherer spezielle Anlaufstellen eingerichtet haben. „Wenn es ohne eigene Gefährdung möglich ist, sollten zudem Folgeschäden vermieden werden, zum Beispiel durch Abdecken zerstörter Scheiben“, erläutert Siemens.

Überschwemmungsschäden an abgestellten Fahrzeugen übernimmt die Teilkaskoversicherung. „Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand“, heißt es beim ADAC.

Wasserschaden beim fahrenden Auto

Befahre das Fahrzeug eine überschwemmte Straße und es dringe Wasser in den Zylinderraum ein, das durch die Hubbewegung des Kolbens einen sogenannten Wasserschlag (Motorschaden) verursacht, ist laut ADAC die Teilkaskoversicherung nicht zahlungspflichtig, da der Schaden nicht direkt durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde. Der Wasserschlag sei in der Teilkaskoversicherung ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.

Auch Unwetterschäden am Wohnmobil oder Wohnanhänger übernimmt die Teilkaskoversicherung. Diese greift bei allen Fahrzeugen bei Schäden, für die keine dritte Person verantwortlich gemacht werden kann, informiert der Bund der Versicherten (BdV). Ist das Blech verbeult oder sind die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Auch wenn ein Baum auf ein Auto fällt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.

Im Vorfeld seien Fahrzeughalter besser wachsam und meiden potenzielle Gefahren. Wer etwa trotz Hochwasserwarnung sein Auto am Rand des Flusses parke, handele möglicherweise grob fahrlässig und bekomme den Schaden nur anteilig ersetzt, informiert der BdV.

Nicht durch hohes Wasser fahren

ADAC-Sprecherin Lucà rät, nie durch Hochwasser zu fahren, da nicht immer vorauszusehen sei, wie tief das Wasser wirklich ist und ob sich darin Hindernisse befinden. Konventionelle Pkw (auch die meisten SUV) seien nur für eine maximale Wassertiefe von rund 20 bis 25 Zentimetern bei langsamer Geschwindigkeit ausgelegt.

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