Höxter-Prozess: Wilfried W. vorbestraft

Paderborn · Der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter, Wilfried W., ist wegen der Misshandlung einer seiner früheren Ehefrauen vorbestraft. Laut dem von Richter Bernd Emminghaus am Dienstag verlesenen Urteil hatte der 47-Jährige 1994 seine damalige Ehefrau gequält. Ein Jahr später war er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

 Eine Kerze brennt vor dem Wohnhaus des beschuldigten Ehepaares in Höxter.

Eine Kerze brennt vor dem Wohnhaus des beschuldigten Ehepaares in Höxter.

Foto: Jonas Güttler/Archiv

Die junge Frau hatte Wilfried W. dem Urteil zufolge 1994 über eine Kontaktanzeige kennengelernt und kurz darauf geheiratet. Unmittelbar nach der Hochzeit begann er sie erst zu boxen, später dann mit einem Föhn und einem Bügeleisen zu verbrennen.

Später zog eine frühere Freundin von Wilfried W. zu dem Paar in die Wohnung, die Ehefrau musste aus dem gemeinsamen Schlafzimmer ausziehen. In der Folge quälten beide zusammen die Ehefrau auf grausame Weise. Die Freundin von Wilfried W. wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. stehen vor dem Landgericht Paderborn, weil sie über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben sollen. Zwei Frauen starben. Der 47-Jährige und die 48-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

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