Berlin Hostel auf nordkoreanischem Botschaftsgelände muss schließen

Berlin · Die Betreiber eines Hostels auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte müssen ihren Betrieb einstellen. Grund dafür ist eine EU-Verordnung.

 Blick auf das „City Hostel“ in Berlin-Mitte. Das Hostel steht auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft.

Blick auf das „City Hostel“ in Berlin-Mitte. Das Hostel steht auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft.

Foto: dpa/Jordan Raza

Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine Klage der Betreiber dagegen ab. Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem totalitären Staat keine Devisen für sein Atomwaffenprogramm zu liefern. Das Bezirksamt Berlin untersagte deshalb bereits 2018 den Betrieb, wogegen die Hosteleigentümer vor das Verwaltungsgericht zogen. Die Betreiber können noch einen Antrag auf Berufung stellen. (Aktenzeichen VG 4 K 135.19)

Sie halten ihr Geschäft trotz der Sanktionen für rechtmäßig. Die Betreiberin EGI GmbH habe seit April 2017 keine Miete mehr für das frühere Botschaftsgebäude gezahlt, in dem sie seit 2007 das „City Hostel Berlin“ betreibt, sagte der Anwalt der Firma, Felix Hahn, am Dienstag vor Gericht. Damit verstoße sie aus seiner Sicht nicht gegen die Sanktionen. Das Gericht sah es dagegen als erwiesen an, dass der Betrieb zumindest eine ebenso verbotene Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien im Eigentum Nordkoreas darstellt.

Schon 2017 hatte Nordkorea den Hostelbetreibern eine Kündigung geschickt - auf Druck der Bundesregierung, wie es in dem Kündigungsschreiben hieß. Die EGI GmbH widersprach - stellte aber nach Angaben ihres Anwalts ihre Zahlungen der Kaltmiete in Höhe von 38.000 Euro im Monat ein. Nordkorea hatte außerdem bereits vor rund zwei Jahren eine Räumungsklage am Landgericht Berlin gestellt, aber lange den fälligen Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Die Räumungsklage sei mittlerweile aber zugestellt, sagte Hahn.

Im jetzigen Versuch der Untersagung beruft sich das Bezirksamt nun auf das Ordnungsrecht, das Behörden erlaubt, Maßnahmen zur Abwehr bestehender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu treffen - dazu zählt auch der Verstoß gegen geltendes EU-Recht. An dem jetzigen Verfahren ist die Bundesregierung nach Angaben einer Sprecherin nicht beteiligt. Vertreter des Auswärtigen Amtes beobachteten den Prozess am Dienstag.

(dpa)
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