Rechtsstreit am Landgericht Bonn Hund beißt einer Frau die Nase ab

Weilerswist/Bonn · Ein längerer Rechtsstreit endet mit einem Vergleich vor dem Landgericht Bonn. Das 51-jährige Opfer der Hundeattacke erhält insgesamt 23.000 Euro.

Die Attacke des Schäferhundmischlings, die das Leben einer 51-Jährigen aus Weilerswist für immer veränderte, kam wie aus dem Nichts. Der Hund eines Bekannten biss der Frau dabei die Nase ab. Seitdem musste das Opfer sieben Operation über sich ergehen lassen. Die achte Operation zur Rekonstruktion der Nase in der Bonner Uniklinik steht in wenigen Tagen an.

Vor dem Bonner Landgericht kämpfte die Frau um 25.000 Euro Schmerzensgeld und mehrere tausend Euro Schadensersatz. Bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen den Hundebesitzer wurden knapp 3000 Euro Schadensersatz geltend gemacht. Inzwischen sind weitere Forderungen hinzugekommen, unter anderem für die Fahrten ins Krankenhaus.

Am 14. August 2013 saß die Frau bei einem Bekannten in Weilerswist auf der Terrasse. Neben ihr lag Hund Nero, den sie streichelte. Als der Hundebesitzer auf die Toilette ging, kam es zu dem schrecklichen Vorfall. „Plötzlich sprang das Tier ohne zu knurren auf und biss mir ins Gesicht“, so die 51-Jährige. Kurz darauf soll Nero sie im Wohnzimmer ein zweites Mal angefallen haben. Der Besitzer ließ den Hund kurz darauf einschläfern.

Aufgrund der Beißattacke verlor das Opfer den Lebenswillen: „Ich wollte einfach nicht mehr. Die Hälfte des Gesichts war weg. Das war für mich ganz furchtbar, gerade als Frau“, so die Klägerin. Doch ihre beiden Kinder gaben ihr neuen Lebensmut: „Ohne die beiden wäre ich untergegangen.“

Für den Neuaufbau der Nase wurde Knorpel vom Ohr verwendet, Haut wurde von der Stirn heruntergezogen. Die Auswirkungen sind heftig: Die Haut der rechten Kopfhälfte und die der linken Nasenseite sind laut der 51-Jährigen taub. Die noch etwas schief stehende Nase sei aufgrund einer fehlenden Durchblutung extrem Kälteempfindlich. Zudem leidet die Frau unter einem teilweise fehlenden Geruchssinn.

Gestern wurde nun ein Vergleich geschlossen. Die gütliche Einigung sieht vor, dass die 51-Jährige zusätzlich zu zuvor ergangenen Leistungen weitere 20.000 Euro erhält und damit alle Forderungen abgeglichen sind (Az.: LG Bonn 10 O 41/14).

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