Statement des Kölner Erzbischofs Woelki Im Notfall ist „fringsen“ erlaubt

Köln · Vor 70 Jahren hielt der Kölner Erzbischof Josef Frings seine berühmteste Silvesterrede. Seitdem ist „fringsen“ unter Rheinländern ein geflügeltes Wort, dessen Bedeutung auch heute noch als moralischer Kompass taugt.

 Achtung, Verwechslungsgefahr: Auf dreiste Dieben wartet das Fegefeuer. Kohle für ein warmes Kaminfeuer „fringsen“ ist nach Ansicht des Kölner Erzbischofs Woelki hingegen erlaubt – aber nur, falls man im kalten Winter ansonsten Gefahr laufen würde, zu erfrieren.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Auf dreiste Dieben wartet das Fegefeuer. Kohle für ein warmes Kaminfeuer „fringsen“ ist nach Ansicht des Kölner Erzbischofs Woelki hingegen erlaubt – aber nur, falls man im kalten Winter ansonsten Gefahr laufen würde, zu erfrieren.

Foto: dpa/ga

Wie der WDR berichtete, hält Kölns Erzbischof Woelki auch heute noch am moralischen Paradgima seines berühmten Vorgängers Kardinal Frings fest: Stehlen ist erlaubt – aber nur im Extremfall. Das ist im Sinne des Erzbistums Köln natürlich nicht als Freibrief für Interpretationsspielraum gemeint.

Silvester 1946 hielt der Kölner Erzbischof Josef Kardinal Frings in Köln-Riehl seine Jahresendpredigt anlässlich eines eiskalten Winters: Lebensmittel waren knapp, Kohlen und andere Brennstoffe für die Öfen kaum zu bekommen, die politische, moralische und allgemeine Lage miserabel. „Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder Bitten, nicht erlangen kann“, sagte Frings damals und stärkte Hilfsbedürftigen moralisch den Rücken.

Die Rheinländer leiteten daraus das Verb „fringsen“ ab. Auch wenn Woelki betont, dass man 1946 nicht mit der Gegenwart vergleichen könne, würde er heute noch zu dem stehen, was Kardinal Frings damals als Ultima Ratio gesagt hat – „um des Menschen Willen.“

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