Prozess in München Inkontinente Katze bereitet Stunk nach Hauskauf

MÜNCHEN · Diese Geschichte stinkt zum Himmel - und hat es nun sogar bis ans Oberlandesgericht München geschafft. Es geht um ein Haus, ein epileptisches Tier - und viel Katzenjammer.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa

Gut 18 Jahre lang schnurrten Katzen in einem Haus in Oberbayern. Mal zwei, mal sieben Haustiere bevölkerten die 140 Quadratmeter in Zangberg. Doch als neue Bewohner einzogen, war der Katzenjammer groß. Denn als sie sich im neuen Heim einrichten wollten und alles erst einmal feucht durchwischten, stieg ihnen ein beißender Gestank in die Nase: Katzenurin. In manchen Zimmern konnten sie sich kaum aufhalten.

Das stank den Käufern tierisch, die 297.000 Euro für das Haus bezahlt hatten - sie beauftragten einen Sachverständigen mit der Überprüfung des Hauses. Ergebnis: Es ist „massiv“ mit Katzenurin verseucht. Die Sanierungskosten liegen bei rund 56.000 Euro. Deshalb zogen die Käufer vor Gericht und verklagten die Verkäufer auf Schadenersatz.

Vor dem Landgericht Traunstein scheiterten die neuen Bewohner. Die Richter waren der Ansicht, dass die Katzenliebhaber die Hauskäufer nicht über den Schaden getäuscht hätten. Schließlich hätten diese das Anwesen mehrfach besichtigt und gewusst, dass mehrere Katzenim Haus lebten. Den Haltern sei die massive Verseuchung mit Urin außerdem selbst nicht bewusst gewesen, weil sie den Geruch auf die Katzentoiletten oder geringe Urinmengen zurückgeführt hätten.

Vor dem Oberlandesgericht München dreht sich der Fall am Mittwoch allerdings. Die Richter sehen die Katzenhalter durchaus in der Verantwortung. Zwar waren im Haus zahlreiche Katzenklos aufgestellt. Doch die Tierfreunde besaßen auch eine Katze, die unter epileptischen Anfällen litt und regelmäßig Urin verlor. Die Halter beteuerten zwar, dass das Malheur immer gleich aufgewischt worden sei.

Doch der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider ist skeptisch: „Ich bezweifle, dass Sie der Katze immer so auf der Spur waren, dass sie da jegliches Pfützchen sogleich haben wegwischen können.“ Laut Gutachten gebe es kaum eine Stelle im Haus, „wo nicht hingebieselt worden ist“. So sei sogar auf dem Schrank uriniert worden, hinter dem die Ausscheidungen ungesehen an der Wand hinunter liefen. Fazit: „Wenn man eine Katze hat, die den Urin nicht so halten kann, dann ist das schon ein bissl Arglist“, sagte Schneider.

Deshalb führten die beiden Parteien Vergleichsverhandlungen. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Bewohner 30 000 Euro bekommen, um die Räume sanieren zu können. Geld stinkt schließlich nicht.

Ein Fall wie dieser ist selten. „Häufig tritt dieses Problem sicherlich nicht auf“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es gebe nur vereinzelt vergleichbare Fälle. So verurteilte etwa das Amtsgericht Bremen einen Mieter zu Schadenersatz in Höhe von rund 1500 Euro, ebenfalls wegen starken Geruchs nach Katzenurin. Das Amtsgericht Münster entschied, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn er seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mitmieter beeinträchtigt.

Ähnlich äußert sich Alexander Wiech von Haus und Grund Deutschland: Derartige Verunreinigungen kommen seiner Kenntnis nach nicht sehr häufig vor. Statistiken lägen ihm nicht vor. „Nur: Wenn es vorkommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer.“ (dpa)

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