Jurist sind skeptisch Jakob von Metzlers Mörder will auf Bewährung freikommen

Kassel/Düsseldorf/Bremen · Die Entführung und Ermordung des kleinen Jakob von Metzler liegt fast 15 Jahre zurück. Der verurteilte Mörder will bald auf Bewährung frei kommen. Einen Antrag hat er schon gestellt.

 Verwitterte kleine Figuren stehen unter dem Grabstein von Jakob von Metzler am Famliengrab auf dem Hauptfriedhof von Frankfurt am Main.

Verwitterte kleine Figuren stehen unter dem Grabstein von Jakob von Metzler am Famliengrab auf dem Hauptfriedhof von Frankfurt am Main.

Foto: Frank Rumpenhorst

Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler wird nach Einschätzung von Rechtsexperten voraussichtlich noch einige Zeit in Haft bleiben. "Es ist sicher kein Selbstläufer, dass er nach 15 Jahren rauskommt", sagte der Strafverteidiger Udo Vetter der dpa.

Bei dem vor 14 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hatte das Landgericht Frankfurt die besondere Schwere der Schuld festgestellt. "Damit fällt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren normalerweise weg", sagte Vetter, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf ist. In der Praxis säßen solche Verurteilten in der Regel 18 Jahre im Gefängnis - die U-Haft mit eingerechnet.

Der Täter hat seinen Geburtsnamen Magnus Gäfgen mit Blick auf seine Resozialisierungschancen nach der Haft inzwischen geändert. Er verbüßt seine Strafe in Kassel. Beim Landgericht in der nordhessischen Stadt hat er einen Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung gestellt. Die Strafvollstreckungskammer klärt nach Angaben des Gerichts jetzt die Mindestverbüßungsdauer für den inzwischen 42-Jährigen.

"Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Antrag zu stellen", sagte Strafverteidiger Professor Helmut Pollähne aus Bremen. "Das ist völlig richtig und nicht zu kritisieren." Die besondere Schwere der Schuld bedeute normalerweise 15 Jahre plus X. Um heraus zu finden, wie viel das X bei dem verurteilten Mörder Jakob von Metzlers bedeute, müsse er jetzt den Antrag stellen. "Sonst erfährt er nicht, wie lange er noch mindestens sitzt."

Die Kammer in Kassel müsse jetzt prüfen, ob der Verurteilte weiter eine Gefährdung für die Gesellschaft sei und voraussichtlich erneut "Straftaten von einigem Gewicht" begehen werde, erläuterte Vetter. "Es werden viele Einzelfragen geprüft werden und am Ende Bilanz aus den Schatten- und Sonnenseiten gezogen." Dazu gehörten psychologische Komponenten wie Aggressionen und kriminelle Energie. Es werde auch geschaut, ob der Täter eine Therapie gemacht, gearbeitet, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat. "Da gibt es aber einen ganz großen Spielraum." Ein Kriterium bei dem verurteilten Mörder könnte auch fehlendes Unrechtsbewusstsein sein.

Der ehemalige Jura-Student hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler im September 2002 entführt und ermordet. Internationale Resonanz fand der Fall, weil die Polizei im Verhör Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten. Nach seiner Verurteilung beschäftigte der Mörder zahlreiche Gerichte mit verschiedenen Klagen und Beschwerden, teilweise mit Erfolg. Die Häufigkeit seiner Klagen könne aber kein Grund dafür sein, dass er länger in Haft bleiben müsse, sagte Vetter. "Ein Mörder bleibt ein Bürger mit normalen Rechten."

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