Britische Polizei greift ein Japanischer Pilot will mit zwei Promille fliegen

Tokio · Nach einer durchzechten Nacht wollte ein japanischer Pilot mit fast zwei Promille Alkohol im Blut seinen Flug antreten. Ein aufmerksamer Busfahrer verhinderte das gerade noch.

 In Tokio sind Flugzeuge von Japan Airlines auf dem Rollfeld am Haneda Airport zu sehen.

In Tokio sind Flugzeuge von Japan Airlines auf dem Rollfeld am Haneda Airport zu sehen.

Foto: dpa

Ein japanischer Pilot hat mit fast zwei Promille Alkohol im Blut einen Flug von London nach Tokio steuern wollen. Der Mann habe vor dem Langstreckenflug zwei Flaschen Wein und knapp zwei Liter Bier getrunken, teilte die Londoner Polizei am Donnerstag mit. Dass er den Flug nach der durchzechten Nacht letztlich nicht antrat, war nur der Aufmerksamkeit des Busfahrers zu verdanken, der ihn übers Rollfeld zum Flugzeug brachte: Der Fahrer alarmierte die Behörden.

Die Polizei ließ das Blut des 42-jährigen Ko-Piloten der Japan Airlines untersuchen. Das Ergebnis: Er hatte knapp 1,9 Promille intus - fast zehn Mal mehr als für Piloten zulässig. Nach Polizeiangaben bekannte sich der Pilot bereits vor einem britischen Richter schuldig. Am 29. November solle er verurteilt werden. Japan Airlines entschuldigte sich bei den Passagieren.

Der Fall schlug in Japan auch deshalb hohe Wellen, weil wenige Tage zuvor Ähnliches passiert war: Ein Pilot der All Nippon Airways hatte sich wegen eines akuten Katers nach einer alkoholreichen Nacht kurzfristig krank gemeldet und damit für die Verspätung mehrerer Flüge gesorgt.

Als Reaktion auf die Vorfälle kündigte Japans Verkehrsminister Keiichi Ishii am Freitag eine Untersuchung an: Es lasse prüfen, ob die Alkohol-Bestimmungen für Flugzeugbesatzungen verschärft werden müssen. "Wir werden alles unternehmen, um die Flugsicherheit zu gewährleisten", sagte Ishii.

Den bisherigen Bestimmungen zufolge dürfen japanische Flugzeugbesatzungen in den acht Stunden vor einem Flug keinen Alkohol mehr trinken. Allerdings gibt es keine vorgeschriebenen Tests für Besatzungsmitglieder.

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