Klagen in den USA und Deutschland Jugendliche ziehen wegen Klimawandel vor Gericht

Bonn · Schützt der Staat für seine Jugend die Grundlagen, die sie fürs Leben braucht? Viele Jugendliche sagen: Nein, er schützt die Umwelt nicht. Und zerren ihre Regierung vor Gericht, ob nun in den USA oder in Deutschland. Mit ersten Erfolgen.

Da die Beweislage von Jahr zu Jahr wächst, dass der Klimawandel – erstens – von Menschen verursacht ist und – zweitens – via Meeresspiegel, Dürren und Extremwetter von Gesetzen geschütztes Eigentum schon heute schädigt oder zerstört, wollen viele Bürger dem schleichenden Niedergang nicht mehr tatenlos zusehen. Sie bringen Konzerne, die weiter fossile Brennstoffe verbrennen, oder nationale Regierungen wegen Nichtstuns vor Gericht.

Nun verklagen drei Landwirte, die ökologische Betriebe auf der Insel Pellworm, im Alten Land bei Hamburg und in Brandenburg führen, gemeinsam mit Greenpeace die Bundesregierung, weil die mit dem Verfehlen ihres Klimaschutzziels 2020 „die Grundrechte zum Schutz von Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit verletzt“, so Roda Verheyen, die die Kläger vor dem Berliner Verwaltungsgericht vertritt.

Zudem verstoße die Bundesregierung, so Verheyden, gegen europäisches Umweltrecht. Die Anwältin, die bereits einen peruanischen Kleinbauern gegen den RWE-Konzern vertritt, beruft sich auf ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft, das vorrechnet, wie Deutschland sein Klimaziel 2020 noch erreichen kann, ohne seine Energieversorgung zu gefährden.

Hunderte Klagen auf juristischem Neuland

Weltweit sind längst Hunderte Klimaklagen anhängig. Alle betreten juristisches Neuland. Allein, dass Klagen von Richtern zunehmend für zulässig erklärt werden, gilt als Fortschritt. Auch in den USA. Dort sorgen seit 2015 Jugendliche aus verschiedenen Bundesstaaten für Schlagzeilen. Sie haben eine Klage eingereicht, wonach ihre verfassungsgemäßen Rechte, etwa durch zu lasche Umweltgesetze, verletzt würden. Die heute 22 Jahre alte „Anführerin“ Kelsey Juliana begründet ihr Vorgehen: „Die Regierung arbeitet für uns. Wenn sie ihre Aufgabe nicht erfüllt, muss ich sie zur Rede stellen.“

Da Minderjährige nicht wählen, keine Lobbyisten bezahlen oder Klagen einreichen können, sind sie weitgehend wehrlos gegen die Klimawandelfolgen, die ihnen Erwachsene durch ihr Handeln zumuten. Deshalb unterstützt die Nichtregierungsorganisation „Our Childrens Trust“ die Klage in Person ihrer Gründerin und Rechtsanwältin Julia Olson.

Diese beruft sich auf die amerikanische Public Trust Doctrine, wonach natürliche Ressourcen zum Wohle der Bürger bestimmt sind und jede Regierung für deren Schutz und Pflege verantwortlich ist. Um nachzuweisen, dass die US-Regierung mit ihrer Energiepolitik wissentlich dagegen verstößt, wollen die Kläger prominente Experten in den Zeugenstand rufen, etwa Joseph E. Stiglitz, Ex-Chefökonom der Weltbank und Wirtschafts-Nobelpreisträger, und den ehemaligen Nasa-Klimaforscher James Hansen, dessen Berichte unter US-Präsident George W. Bush, so Hansen, verändert worden seien.

Ein Urteil zwingt Holland zu mehr Klimaschutz

Schon die Administration unter Ex-US-Präsident Barack Obama versuchte, den Prozess zu verhindern. Nachfolger Donald Trump lässt sein Justizministerium kaum anders agieren. Jeffrey H. Wood, der die Regierung im Prozessverhinderungs-Marathon vertritt, sagte gegenüber der „New York Times“: „Diese Klage ist ein rechtswidriger Versuch, ein einziges Gericht in Oregon zu benutzen, um die Energie- und Klimapolitik der gesamten Nation zu kontrollieren.“ Ähnlich hatten Regierungsanwälte unter Obama argumentiert.

Der Prozess firmiert in den US-Medien unter „Juliana vs. United States“. Im Sommer schalteten US-Richter dann die Ampel auf Grün: Als erster Hauptverhandlungstag wurde vor dem Bezirksgericht in Eugene (Bundesstaat Oregon) der 29. Oktober festgesetzt. Dann die neuerliche Kehrtwende: Der Vorsitzende Richter des Supreme Court, John G. Roberts, gewährte der Regierung am Freitag einen Aufschub des Verfahrens. Experten weisen darauf hin, dass selbst dann, wenn es zu einem Prozess und zu einem Urteil gegen die Regierung in Eugene käme, der Supreme Court es wieder aufheben könne. Doch die Politik will vor allem eine öffentliche Klimadebatte verhindern, die ein solcher Prozess auslösen würde.

Weitere Klimaklagen sind weltweit zugelassen oder, wie in den Niederlanden, bereits entschieden worden. Einige Fälle:

30. November 2017

Etappensieg für den peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya. Das Oberlandesgericht Hamm korrigierte eine Entscheidung des Landgerichts Essen, ließ die Klage Lliuyas gegen RWE zu und ordnete eine Beweisaufnahme an. Die Klage sei zulässig und schlüssig. Lliuya lebt in den Anden unterhalb eines gewaltigen Gletschers. Der Klimawandel lässt ihn schmelzen, das Wasser fließt in einen See, dessen Staudamm zu brechen droht. Käme es dazu, würde, so die Klage, die Existenz des Bauern zerstört. Obwohl RWE für nur rund 0,47 Prozent der CO2-Weltemission verantwortlich sei, trage der Konzern eine Mitschuld. Lluiya will von RWE für seine Heimatgemeinde 17 000 Euro (analog des 0,47-Prozent-Anteils an der Ursache), um den Damm zu verstärken.

13. August 2018

Das EU-Amtsblatt veröffentlicht, dass das Gericht der EU eine Klage von zehn Familien zugelassen hat. Zentraler Vorwurf: Die EU-Klimaziele bis 2030, eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, seien unzureichend und verletzten ihre Grundrechte. Die Kläger verlangen auf der Basis eines 6000-Seiten-Gutachtens, dieses Ziel auf 60 Prozent zu erhöhen. Die Familien stammen aus fünf EU-Ländern, Kenia, Fidschi und von der deutschen Insel Langeoog. Sie monieren, dass die EU beim Klimaschutz – CO2-Emissionshandel, Landwirtschaft, Verkehr – nicht das Mögliche veranlasse, obwohl sie dazu verpflichtet sei, keine Schäden zu verursachen und ihre Bürger zu schützen. Auch hier lauert ein Präzedenzfall-Risiko.

9. Oktober 2018

Ein niederländisches Berufungsgericht hat ein Klimaschutz-Urteil bestätigt. Darin wurde die niederländische Regierung im Juni 2015 angewiesen, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken. Geklagt hatte die Umweltorganisation Urgenda im Namen von rund 900 Bürgern. Die Vorsitzende Richterin am Haager Berufungsgericht wies den Widerspruch der Regierung zurück: „In Anbetracht der großen Gefahren, die wahrscheinlich auftreten werden, müssen kurzfristig ehrgeizigere Maßnahmen ergriffen werden, um das Leben von Bürgern in den Niederlanden zu schützen.“ Die Regierung hatte kritisiert, dass damit ein Gericht die Politikrichtung vorgebe. Die Regierung versprach nun, die Anordnung umzusetzen. Marjan Minnesma von Urgenda schlug Abgeordneten vor, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen zu senken und Kohlekraftwerke zu schließen.

In Deutschland steht die Regierung nicht nur mit ihrer halbherzigen Klimaschutzpolitik vor Gericht. Sie verletzt zunehmend europäische Beschlüsse und Gesetze, denen sie selbst zugestimmt hat. Etwa bei den Nitratwerten im Grundwasser: Deshalb verurteilte der EU-Gerichtshof Deutschland im Juni 2018 wegen Verletzung von EU-Recht. Aktuell hält die mit zu vielen Stickoxiden belastete Stadtluft Rathäuser und Landesregierungen wegen drohender Fahrverbote in Atem, nachdem die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Klagen vor mehreren deutschen Gerichten erfolgreich war.

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