Falsche Prioritäten Justizbehörde räumt im Fanzug-Fall Fehler ein

Bonn/Mönchengladbach · Im Fall des tatverdächtigen Fußballfans, der bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt war, aber noch nicht in Haft saß, hat die zuständige Justizbehörde Fehler eingeräumt.

 Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Foto: Roland Weihrauch/Archiv

"Nach vorläufiger Bewertung dieser Abläufe wurden bei der Bearbeitung der Akte durch das Amtsgericht falsche Prioritäten gesetzt", erklärte das Landgericht Mönchengladbach am Dienstagabend in einer ausführlichen Stellungnahme. Das Amtsgericht hätte die Akte bereits im Januar bei der Staatsanwaltschaft vorlegen legen sollen, um die Vollstreckung des Urteils zu ermöglichen. Die Prüfung von angemeldeten Anwaltskosten und auch die Bearbeitung eines Opferentschädigungsantrages hätten zurückgestellt werden sollen.

Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte den Verdächtigen am 13. April 2016 wegen Vergewaltigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Urteil auf Berufung des Verurteilten hin am 22. Mai 2017. Die dagegen eingelegte Revision des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 29. November 2017 verworfen, hieß es.

Der inzwischen 30 Jahre alte Mann soll in der Nacht auf Sonntag eine 19 Jahre alte Frau in einem Zug voller Fußballfans auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach missbraucht haben. Am darauf folgenden Montag hatte er sich in einer Haftanstalt in NRW gemeldet, um seine Freiheitsstrafe anzutreten.

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