Kampf gegen Geldwäsche: Gesetz für Juristen erfolgreich

Erfurt/Düsseldorf · Die vor etwa einem Jahr in Kraft getretene Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Geldwäsche ist nach Einschätzung eines Experten erfolgreich. Er kenne bereits zahlreiche Fälle, in denen auf Grundlage des neuen Rechts Vermögen von mutmaßlichen Straftätern auch ohne deren Verurteilung eingezogen worden sei, erklärte der Leiter der zentralen Organisationsstelle Vermögensabschöpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, José Andrés Asensio Pagan, am Dienstag in Erfurt.

 Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine.

Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine.

Foto: Patrick Seeger/Archiv

Alleine am Flughafen Düsseldorf seien in den vergangenen Monaten Vermögenswerte in Höhe von etwa acht Millionen Euro eingezogen worden, sagte er auf einer Tagung des Thüringer Landeskriminalamtes. Befürchtungen etwas des Richterbundes, das Gesetz werde keine Praxisrelevanz haben, hätten sich nicht bewahrheitet. Seit Sommer 2017 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Vermögensabschöpfung. Damit können Behörden Vermögen einziehen, wenn der Verdacht besteht, es stamme aus kriminellen Geschäften - auch dann, wenn die vermutete Straftat nicht nachzuweisen ist.

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