Kein Schadenersatz für Millionen-Teppich

Augsburg · Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am Freitag die Klage der früheren Besitzerin ab.

Die ältere Dame hatte von dem Auktionshaus knapp 350 000 Euro gefordert, weil es den Wert des geerbten Perserteppichs aus dem 17. Jahrhundert nicht erkannt hatte. Der Auktionator hatte das Stück auf 900 Euro geschätzt. Später brachte der Läufer der Besitzerin bei der Versteigerung in Augsburg immerhin 19 700 Euro. Doch wenige Monate später erzielte er im Londoner Auktionshaus Christie's die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.

Der Wert des 338 mal 153 Zentimeter großen Teppichs ergab sich aus seinem Alter, der Herkunft aus der persischen Provinz Kerman und der hohen Zahl der Knoten. Vor allem aber die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben soll, steigerte seinen Wert. Das hatte der Augsburger Auktionator nicht erkannt - doch das Gericht sah hier keine Pflichtverletzung.

Auch ein Auktionator habe Sorgfaltspflichten, stellte das Gericht klar. Doch die Herkunft aus dem Besitz der Comtesse sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern finde sich der Teppich nicht. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer. Das Gericht habe das Stück 15 bis 20 Minuten lang geprüft und Fachwerke zu Rate gezogen, sagte Gerichtssprecher Hermann Wagner. Mehr habe man von einem regionalen Auktionshaus nicht verlangen können. Das Fachbuch "A Survey of Persian Art", aus dem der Wert hervorging, sei kein Standardwerk, das jeder Teppichversteigerer haben müsse.

Der Chef des Auktionshauses, Georg Rehm, nahm die Gerichtsentscheidung erleichtert auf. Die Forderung hätte den Familienbetrieb mit sieben Mitarbeitern massiv unter Druck gebracht oder gar den Ruin bedeuten können, sagte er. Er sei weiter überzeugt, dass die Einschätzung des Teppichs bei dem damaligen Wissensstand korrekt war. "Wir sind ja kein Spezialhaus, wir sind ein Universalversteigerer." Er habe mittlerweile versucht, jenes Fachbuch zu beschaffen, doch das sei nicht so einfach. "Wir haben es versucht, aber es ist nicht zu bekommen."

Der Anwalt der früheren Besitzerin, Hannes Hartung, erwägt, Rechtsmittel einzulegen. Zunächst wolle er aber die Urteilsbegründung abwarten. Der wichtigste Vorwurf sei gewesen, dass der Auktionator selbst nicht wusste, was er versteigert, das aber seiner Kundin nicht gesagt habe. "Wenn das Landgericht zu unserem Hauptvorwurf nichts schreibt, muss man eine Berufung prüfen."

Die Frau aus dem Raum Starnberg hatte den Augsburger Auktionator dafür verantwortlich gemacht, dass ihr viel Geld entgangen ist. Sie forderte von ihm den Preis, auf den Christie's den Teppich geschätzt hatte - das waren umgerechnet knapp 350 000 Euro.

Ein Defizit sah das Gericht zwar in der zu knappen Beschreibung von Qualität und Zustand des Teppichs im Versteigerungskatalog. Auch eine ausführlichere Beschreibung oder die Festsetzung eines höheren Mindestgebots in Augsburg hätte nicht unbedingt zu einem höheren Erlös geführt als die knapp 20 000 Euro.

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