Urteil Kerngesundes Baby erstickt: Knapp fünf Jahre Haft für Mutter

Heilbronn · Roman war bei seiner Geburt 50 Zentimeter groß, 2947 Gramm schwer und kerngesund. Seine Mutter erstickte ihn nach maximal fünf Minuten Leben. Jetzt ist ihr Urteil ergangen.

 Eine 30-Jährige, die ihr Baby kurz nach der Geburt erstickt hat, muss für fünf Jahre in Haft.

Eine 30-Jährige, die ihr Baby kurz nach der Geburt erstickt hat, muss für fünf Jahre in Haft.

Foto: Lino Mirgeler/Illustration

Für die Tötung ihres gerade geborenen Sohnes muss eine 30-Jährige aus Baden-Württemberg für vier Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Heilbronn sprach die Frau aus Steinheim an der Murr bei Ludwigsburg des Totschlags schuldig.

Sie hatte zugegeben, am frühen Morgen des 17. Februar ihren laut Gericht kerngesunden Sohn Roman direkt nach der Geburt erstickt zu haben. Damit ihr Lebenspartner und ihre Kinder aus vorangegangenen Beziehungen von der Geburt nichts mitbekamen, habe sie dem Neugeborenen kräftig - mindestens drei Minuten lang - ein Tuch auf Mund und Nase gedrückt. Den Leichnam versteckte sie im Wäschekorb.

"Menschenjunges, dies ist Dein Planet, hier ist Dein Bestimmungsort, kleines Paket. Freundliches Bündel, willkommen herein, möge das Leben hier gut zu Dir sein!" Mit diesen Zeilen des Liedermachers Reinhard Mey begann Richter Roland Kleinschroth seine Urteilsbegründung. Das Gericht sei ratlos, warum das Baby habe sterben müssen. "Wir hatten gehofft, dass Sie es uns erklären würden", sagte er zur Angeklagten, die das Urteil unter Tränen entgegennahm.

Zwei Kinder hat die Frau aus früheren Beziehungen. Mindestens drei weitere Schwangerschaften hat sie abgebrochen, wie bei der Verhandlung herauskam. Aufgedeckt wurde auch, dass die Frau mit dem blonden Pferdeschwanz ein Doppelleben führte. Sex ohne Verhütung mit diversen Männern habe ihr über Jahre Nebeneinkünfte beschert, wie das Gericht es formulierte. Wer Romans Vater war, blieb offen.

Der Richter verurteilte die 30-Jährige wegen Totschlags. Ein Urteil wegen Mordes hätte die Arglosigkeit des Opfers vorausgesetzt, erklärte er. "Und ein so kleines Kind hat noch nicht die Fähigkeit, arglos zu sein."

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