Nach mehr als 50 000 Anzeigen "Knöllchen-Horst" scheitert gegen seine Kritiker

Göttingen · Ein als "Knöllchen-Horst" bekannter Frührentner aus Niedersachsen ist mit einer Serie von Strafanzeigen wegen Beleidigung gescheitert. Man habe die rund 15 Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen.

 Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Frührentner - hier in einer Gerichtsverhandlung - ist mit einer Serie von Strafanzeigen wegen Beleidigung gescheitert.

Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Frührentner - hier in einer Gerichtsverhandlung - ist mit einer Serie von Strafanzeigen wegen Beleidigung gescheitert.

Foto: Mark Härtl

Mit seinen Einsprüchen dagegen bei der Oberstaatsanwaltschaft habe der Frührentner ebenfalls keinen Erfolg gehabt.

Laut Staatsanwaltschaft hatten sich zahlreiche Leute in einem geschlossenen Internet-Chat kritisch damit auseinandergesetzt, dass "Knöllchen-Horst" fortlaufend vermeintliche Verkehrssünder anzeigt. Jemand habe dem Frührentner einen Ausdruck dieser Äußerungen in den Briefkasten gesteckt. Darauf habe der Mann Strafanzeigen gestellt.

"Knöllchen-Horst", der seit 2006 mehr als 50 000 Autofahrer als Falschparker oder wegen anderer Vergehen angezeigt haben soll, hatte Ende 2016 auch beim Verwaltungsgericht Göttingen eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht hatte eine Verfügung der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt, die "Knöllchen-Horst" die Verwendung sogenannter Dashcams für die Jagd auf Verkehrssünder untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet hatte.

Die Verfolgung von Verkehrsverstößen sei eine öffentliche Aufgabe, die Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten sei, begründete dies das Gericht.

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