Kräftiger Nachschlag für "Zimmerjungen" aus Edel-Hotel

Düsseldorf · Für vier bis fünf Euro Stundenlohn hat er im Fünf-Sterne-Hotel Zimmer reinigen müssen: Nun hat ein 49 Jahre alter "Zimmerjunge" für acht Monat Arbeit in einem Düsseldorfer Nobel-Hotel vor dem Landesarbeitsgericht am Mittwoch einen kräftigen Lohnnachschlag herausgeholt: In einem Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einigte er sich auf 7500 Euro nachträgliche Lohnzahlung sowie 6000 Euro Abfindung. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit (Az.: 7 Sa 278/17).

Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, sondern ihn die Stundenzettel vorab blanko unterschreiben lassen, hatte der Kläger berichtet, der bereits in erster Instanz erfolgreich gewesen war. Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit seien ihm 30 Minuten pro Zimmer und 45 Minuten pro Suite vergütet worden. Der tatsächliche Aufwand sei etwa doppelt so hoch gewesen.

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