Beschlussvorlage für Ministerpräsidentenkonferenz Länder wollen Kommunikationsdienste wie Telegram stärker regulieren

Bonn · Auf die zunehmende Radikalisierung im Internet - insbesondere seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie - wollen die Länderchefs nun reagieren. Vor allem sollen Messengerdienste wie Telegram stärker kontrolliert werden.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Sergei Konkov

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zeigen sich besorgt über eine zunehmende Radikalisierung im Netz, insbesondere seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Sie sehen daher Handlungsbedarf des Bundes für eine stärkere Regulierung von Messengerdiensten wie Telegram und wollen diese ins Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufnehmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die laufende Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die der „Rheinischen Post“ (Freitag) vorliegt.

In dem zwischen den Ländern bereits geeinten Papier heißt es: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern sind bestürzt über Hass und Hetze insbesondere in den vergangenen Monaten der Pandemie." Und weiter: "Morddrohungen und Fackelaufzüge vor Privathäusern sind inakzeptabel. Solche radikalen Taten sind ein Angriff auf unsere Gesellschaft und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse der Innenminister von Bund und Ländern heißt es in der Beschlussvorlage: „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern begrüßen, dass sich die Innenministerkonferenz am 2. Dezember 2021 mit der abgegebenen ,Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze‘ diesem wichtigen Thema gewidmet hat. Sie unterstützen die Zielrichtung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen, die den dargestellten Entwicklungen und Gefahren entgegenwirken sollen."

Zur stärkeren Regulierung von Messengerdiensten heißt es dann: "Die Länder weisen darauf hin, dass Kommunikationsdienste, die sich mit dem Angebot öffentlicher Gruppen und Kanäle faktisch von einer Plattform für Individualkommunikation zunehmend zu einem offenen sozialen Netzwerk mit Massenkommunikation entwickeln, einer angemessenen und hinreichend differenzierten Regulierung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedürfen."