Land NRW zahlt Reisekostenzuschuss an Loveparade-Nebenkläger

Düsseldorf · Das Land NRW will den Nebenklägern im Prozess um die Loveparade-Katastrophe mit einer Reisekostenbeihilfe die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung erleichtern. Für Fahrt- und Übernachtungskosten stelle das Land insgesamt 100 000 Euro zur Verfügung, teilte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch mit.

 Karl-Josef Laumann (CDU) ist zu sehen.

Karl-Josef Laumann (CDU) ist zu sehen.

Foto: Rainer Jensen/Archiv

Der Zuschuss kann für bis zu zehn Verhandlungstage beantragt werden, die Erstattung erfolgt pauschal, gestaffelt nach der Wegstrecke. Bei zehn Verhandlungstagen und Anreise aus dem Ausland können pro Person maximal 1800 Euro beantragt werden. Belege müssen nicht eingereicht werden.

An dem Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg beteiligen sich mehr als 60 Nebenkläger. Das Gericht hat die Hauptverhandlung aus Platzgründen in eine Kongresshalle nach Düsseldorf verlegt. Für den im vergangenen Dezember gestarteten Prozess sind bereits mehr als 110 Verhandlungstage angesetzt.

Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge am einzigen Zu- und Abgang der Technoparade 21 Menschen erdrückt worden. Mindestens 652 wurden verletzt, viele von ihnen schwer. "Wer eine solche Tragödie durchlebt hat, muss unkompliziert unterstützt und von Bürokratie entlastet werden", sagte Laumann. Die Landesregierung habe weitere 300 000 Euro für die seelsorgerische und psychologische Betreuung der betroffenen Opfer und Angehörigen zur Verfügung gestellt.

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