Einschränkungen in Nordrhein-Westfalen Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen im Freizeitbereich

Düsseldorf · Die Landesregierung hat zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weitere gravierende Einschränkungen für den Freizeitbereich in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Unter anderem sind auch Schwimmbäder von den neuen Maßnahmen betroffen.

 Ab Dienstag ist in NRW unter anderem der Betrieb von Schwimmbädern untersagt.

Ab Dienstag ist in NRW unter anderem der Betrieb von Schwimmbädern untersagt.

Foto: Benjamin Westhoff

„Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige sozialen Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden, wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Demnach müssten bereits ab dem Montag alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Dieselbe Regelung gebe es für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag sei dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind den Angaben zufolge Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren wie Shoppingmalls oder Factory-Outlets soll nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein. Und das nicht zuletzt auch, um zu vermeiden, dass sich Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindere. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln,
Geld, Bekleidung und Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt sei, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebensmittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.

Die Regelungen sollen laut Staatskanzlei zunächst bis zum 19. April gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden, hieß es in Düsseldorf.

(dpa)
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