Loveparade-Prozess: Gericht muss über Anträge entscheiden

Düsseldorf · Der Loveparade-Prozess kommt nur schwer in Gang. Das Gericht wird mit zahlreichen Anträgen konfrontiert. Die Verteidiger wollen weitere Akten hinzuziehen. Im Raum steht der Vorwurf der Verzögerungstaktik.

Das Landgericht Duisburg hat in der Messe Düsseldorf einen Saal bezogen.

Foto: Caroline Seidel/Archiv

Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe muss das Landgericht Duisburg zum Jahresauftakt über zahlreiche Anträge der Verteidigung entscheiden. Mit der Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ist heute am vierten Verhandlungstag nach Angaben des Gerichts noch nicht zu rechnen.

Mehrere Verteidiger hatten die Aussetzung des Prozesses in der Messe Düsseldorf beantragt, um zahlreiche weitere Akten prüfen zu können. Unter anderem hatten sie gefordert, 33 Aktenordner zur Loveparade aus dem NRW-Innenministerium hinzuziehen. Außerdem müsse erst das vollständige Gutachten des neuen Sachverständigen vorgelegt werden.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.

Die Verteidiger bestritten den von Nebenklägern erhobenen Vorwurf, mit ihren Anträgen eine Verzögerungstaktik zu betreiben. Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe.

Die im Dezember gestartete Verhandlung des Landgerichts Duisburg wurde aus Platzgründen in eine Kongresshalle der Messe Düsseldorf verlegt.