Gericht: "Geringe Schuld" Loveparade-Prozess steuert auf Einstellung zu

Düsseldorf · Der Loveparade-Prozess könnte ohne ein Urteil zu Ende gehen. Das Gericht hat eine Einstellung vorgeschlagen. Strittig ist, ob Geldauflagen gegen die Angeklagten verhängt werden.

 Tausende Menschen drängen sich in und vor dem Tunnel, in dem sich eine Massenpanik ereignete.

Tausende Menschen drängen sich in und vor dem Tunnel, in dem sich eine Massenpanik ereignete.

Foto: Erik Wiffers/Archiv

Achteinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe will das Landgericht Duisburg den Strafprozess gegen alle zehn Angeklagten einstellen. Das Verfahren würde damit ohne Urteil beendet.

Das wurde am Mittwoch aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte.

Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte. Die Verteidiger sprachen sich dagegen für eine Einstellung ohne Auflagen aus. Teilnehmer nannten die Gesprächsatmosphäre "sachlich" und "professionell". Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.

Die Mitarbeiter des Veranstalters sollen ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant haben. Mitarbeiter der Stadt sollen die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt haben. Allen zehn Angeklagten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Für sieben Angeklagte schlug das Gericht wegen absehbar geringer Schuld eine Einstellung ohne Auflage vor. Dies gelte für alle sechs städtischen Bediensteten, sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter nach dem Ende des Rechtsgesprächs. Auch für einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent habe das Gericht nur geringe Schuld gesehen.

Bei den anderen drei angeklagten Lopavent-Mitarbeitern habe das Gericht wegen deren Einbindung in die organisatorischen Abläufe am Veranstaltungstag nach vorläufiger Bewertung eine "mittlere" Schuld gesehen und eine Einstellung gegen Auflage vorgeschlagen, sagte ein Verteidiger. Über die Art der Auflage habe das Gericht keine Angaben gemacht.

Zum weiteren Verlauf sagte Reiter, der mehrere Angehörige vertritt, "Es wird in diesem ersten Halbjahr auf eine Einstellung hinauslaufen." Verteidiger Gerd-Ulrich Kapteina sagte: "Wir sehen die Möglichkeit, dass eine große Chance besteht, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt."

Gericht und Staatsanwaltschaft wollten sich am Mittwoch nicht zu den Inhalten des Rechtsgesprächs äußern. Am Donnerstagmittag will der Vorsitzende Richter die wesentlichen Inhalte des Gesprächs während der Hauptverhandlung wiedergeben.

Reiter sagte, es gehe nun darum, mit dem Einstellungsbeschluss die Grundlage zu schaffen für Schadenersatzansprüche etwa gegen Stadt und Land. "Wir wissen, wie schwer es ist, die strafrechtliche Verantwortung eines Einzelnen zu bestimmen und zu sühnen."

Das Gespräch fand - wie üblich bei Rechtsgesprächen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es nahmen nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, 3 Staatsanwälte und 3 Richter daran teil.

Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte für jeden einzelnen der zehn Angeklagten zustimmen. Möglich ist, dass das Verfahren für einen oder mehrere Angeklagte eingestellt wird, für andere aber bis zu einem Urteil weiterläuft. Allerdings droht am 27. Juli 2020 die Verjährung. Ein Gerichtssprecher sagte, der Prozess werde auch im Fall einer Einstellung noch mehrere Wochen andauern.

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und 8 Sachverständige gehört.

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