Tod einer Siebenjährigen Mädchen ertrunken: Bewährungsstrafen für Erzieherinnen

Geestland · Es ist der Albtraum aller Eltern. Ein Mädchen ertrinkt bei einem Ausflug mit der Kita im Schwimmbad. War es ein tragisches Unglück? Oder hätten die Erzieherinnen besser aufpassen müssen?

 Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen in Geestland sind die Urteile gesprochen worden.

Im Prozess um den Tod einer Siebenjährigen in Geestland sind die Urteile gesprochen worden.

Foto: Carmen Jaspersen

Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens bei einem Kita-Schwimmausflug in Niedersachsen sind zwei Erzieherinnen und eine Hauswirtschafterin zu Bewährungsstrafen zwischen vier und zehn Monaten verurteilt worden.

Die Angeklagten hätten die gebotene Sorgfalts- und Aufsichtspflicht erheblich verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Geestland am Mittwoch zur Urteilsbegründung. Alle drei hätten das Ertrinken des Mädchens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern können.

Die Richterin ging mit dem Urteil in allen drei Fällen deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Eine 50-jährige Erzieherin erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und ihre 57-jährige Berufskollegin von vier Monaten.

Die 64-jährige Hauswirtschafterin der Bremer Kita wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die siebenjährige Ashley war am 23. Juni 2017 bei einem Kita-Ausflug in einem Schwimmbad in Bad Bederkesa (Kreis Cuxhaven) ertrunken. Das Kind konnte nicht schwimmen.

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