15-Jähriger zwei Jahre vermisst Mann aus Recklinghausen wegen 475-fachen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Bochum · Ein seit über zwei Jahren vermisster Junge wird zufällig bei einem Polizeieinsatz in einem Schrank gefunden. Am Freitag beginnt in Bochum der Prozess.

 Ein Streifenwagen der Polizei steht vor dem Mehrfamilienhaus, in dem zuvor Durchsuchungen stattgefunden haben. Am Freitag beginnt in Bochum der Missbrauchsprozess um einen jahrelang verschwundenen 15-Jährigen.

Ein Streifenwagen der Polizei steht vor dem Mehrfamilienhaus, in dem zuvor Durchsuchungen stattgefunden haben. Am Freitag beginnt in Bochum der Missbrauchsprozess um einen jahrelang verschwundenen 15-Jährigen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Dieser Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Bei einem Polizeieinsatz im Dezember 2019 wurde ein seit zweieinhalb Jahren vermisster Junge aus Duisburg zufällig in der Wohnung eines Mannes aus Recklinghausen gefunden. Der 15-Jährige hatte sich in einem Schrank versteckt. Am Freitag beginnt am Bochumer Landgericht der Prozess. Die Anklage hat es in sich: Dem 45-Jährigen wird 475-facher sexueller Missbrauch vorgeworfen.

Der heute 15-Jährige war im Juni 2017 spurlos verschwunden. Damals war er noch 13 und hatte in einer Jugendwohngruppe in Oer-Erkenschwick am Rand des Ruhrgebiets gelebt. Laut Anklage war es beim Treffen in einem Waldstück bereits zuvor zu sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und dem Kind gekommen. Dabei soll der Junge bis zu 50 Euro Bargeld oder Zigaretten erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Teenager anschließend in der Wohnung des Angeklagten untergetaucht und dort durchweg gelebt hat. Dabei soll er immer wieder sexuell missbraucht worden sein - als angebliche Gegenleistung für Kost und Logis. An Flucht dachte der heute 15-Jährige offenbar nicht. Er hatte angeblich Angst, bestraft zu werden, wenn er zur Wohngruppe zurückkehren würde.

Seine Entdeckung war schließlich Zufall. Die Polizei hatte die Wohnung des heute 45-Jährigen eigentlich durchsucht, weil er unter Verdacht stand, kinderpornografisches Material zu verbreiten. Dabei war auch der Schrank geöffnet worden, in dem sich der Junge versteckt hielt.

Der Vermisstenfall war bereits im Juli 2019 Thema der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ gewesen. Obwohl es bereits direkt nach der Ausstrahlung Hinweise auf den Angeklagten gegeben haben soll, war es erst fünf Monate später zu der Durchsuchung der Wohnung gekommen. Ein Fernsehzuschauer soll die Ermittler darauf hingewiesen haben, dass der Teenager schon vor dessen Verschwinden Kontakt mit dem Angeklagten gehabt habe.

Zum Zeitpunkt des Anrufs war bereits bekannt, dass der Angeklagte wegen Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Dieses Urteil war im März 2018 ergangen.

Im aktuellen Prozess sind sämtliche 475 Fälle von der Bochumer Staatsanwaltschaft als sexueller Missbrauch gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage angeklagt.

Wie das Bochumer Landgericht bestätigte, ist der 15-Jährige als Nebenkläger zugelassen worden - vertreten durch dessen Mutter. Für den Prozess hat die zuständige 8. Strafkammer vorerst zehn Verhandlungstage bis zum 25. Juni 2020 angesetzt.

Zusätzlich ist noch eine weitere Anklage erhoben worden - wegen Besitzes und Verbreitung kinder- und jugendpornografischen Materials. Diese Anklage wird mitverhandelt.

(dpa)
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