Straßenverkehrsordnung Masken beim Autofahren dürfen Gesicht nicht verhüllen

Köln · Ab Montag gilt in NRW Maskenpflicht. Getragen werden dürfen die Masken auch beim Autofahren. Allerdings gilt das mit Einschränkungen, sonst drohen Bußgelder.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die ab Montag in Nordrhein-Westfalen beim Einkauf sowie in Bus und Bahn zu tragenden Masken dürfen auch beim Autofahren getragen werden - aber nur, wenn das Gesicht deutlich erkennbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin.

„Bei handelsüblichen, richtig angelegten Masken ist das eigentlich kein Problem, weil das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist“, erklärte Rechtsexpertin Elke Hübner. Bei selbst gefertigten Masken bestünde jedoch das Risiko der Verhüllung. Zudem müssten Brillenträger aufpassen, dass durch das Tragen des Mundschutzes nicht die Gläser beschlagen und die Sicht beeinträchtigt wird.

„Wenn der Mundschutz wirklich aus Gesundheitsgründen getragen wird, sollten die Behörden von einer Ahndung absehen“, sagte Hübner: „Das wird in dieser Zeit auch großzügiger so gehandhabt. Letztendlich ist es aber eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des Polizeibeamten.“ Mit einer Maske sein Gesicht zu verhüllen oder zu verdecken, sei jedoch laut Straßenverkehrsordnung verboten.

(dpa)
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