Vorgehen verärgert Mitglieder Preiserhöhung per Drehkreuz: Verbraucherzentrale kritisiert McFit

Bonn · McFit hat zum 1. April teilweise seine Preise erhöht. Dafür braucht das Unternehmen die Zustimmung seiner Mitglieder. Für Ärger sorgt nun die Methode, wie die Fitnessstudio-Kette die Zustimmung einzuholen versucht.

 Blick in ein Fitnessstudio. (Symbolfoto)

Blick in ein Fitnessstudio. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Dass Fitnessstudios ihre Preise erhöhen, ist für Kunden ärgerlich, aber nicht ungewöhnlich. Ein Vorgehen von McFit bringt nun aber Beschwerden mit sich - und hat die Verbraucherzentrale NRW auf den Plan gerufen.

Die Fitnessstudio-Kette hatte zum 1. April die Vertragsmodelle mit einem monatlichen Beitrag bis 19,90 Euro auf 24,90 Euro angehoben. Für die Preiserhöhung braucht McFit die Zustimmung der Mitglieder.

Für den Ärger sorgt nun, wie die Fitnesskette versucht, diese Zustimmung einzuholen. „Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung“, ist auf Hinweisschildern an den Eingängen vieler Studios oder auf den Drehkreuzen zu lesen. „Bist du damit nicht einverstanden, kannst du trotzdem trainieren, aber musst dich bitte vor dem nächsten Studiobesuch bei unserem Customer Service melden“, heißt es weiter. Zahlreiche Mitglieder machen auf der Facebook- und Twitter-Seite von McFit ihrem Ärger Luft, bezeichnen das Vorgehen als „Betrugsmasche“ oder fragen, ob das eigentlich legal sein kann.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ist der Ärger nicht ganz unbegründet. „Wer durch das Drehkreuz spaziert, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, hat aus unserer Sicht keine wirksame Zustimmung erteilt und kann einer Erhöhung des Beitrages immer noch widersprechen“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Dies sei zum Beispiel über die von McFit auf den Schildern angegebene Telefonnummer oder das Online-Formular möglich. Am sichersten sei es, der Erhöhung in schriftlicher Form zu widersprechen, heißt es.

Semmler teilt zudem mit, dass nachträgliche Vertragsänderungen nicht ohne Weiteres möglich seien. „Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden.“ Sogenannte Preisanpassungsklauseln, mit denen sich Fitnessstudios nachträgliche Anpassungen vorhält, müssten strenge Voraussetzungen erfüllen. „Viele dieser Klauseln erfüllen diese Anforderungen allerdings nicht und sind damit unwirksam“, sagt Semmler. Eine nachträgliche Preisänderung sei aber grundsätzlich möglich, wenn beide Parteien einverstanden sind und Mitglieder beispielsweise zustimmen. Das bloße Passieren des Drehkreuzes reiche dazu jedoch nicht.

McFit äußerte sich auf GA-Anfrage bislang nicht zum Thema.

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